Kinderreisepass AusstellungOnline erledigen

    Kinderreisepass beantragen

    Hinweise für Unna

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, müssen Sie für das Kind ein Reisedokument, wie beispielsweise, Kinderreisepass, Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, einen regulärer Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Für Auslandsreisen benötigen auch Kinder einen gültigen Pass, denn das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (sogenannte Passpflicht). Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Er wird sofort ausgestellt und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden, jedoch nur, wenn der Pass noch gültig ist. Bei der Beantragung muss das Kind dabei sein. In der Regel wird für Kinder ein Kinderreisepass (ohne elektronische Speichermedien) ausgestellt. Wird ein Kinderreisepass vom Einreisestaat nicht anerkannt (z.B. bei Reisen in die USA), sollte ein regulärer Reisepass für das Kind beantragt werden.

    Zur Beantragung oder Verlängerung/Aktualisierung eines Kinderreisepasses können Sie hier einen Termin online vereinbaren.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c2a0db4640d575e0d7bff80970e1f576

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Königsborn

    Adresse

    Hausanschrift

    Grillostraße 4

    59425 Unna

    Version

    Technisch geändert am 01.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Massen

    Adresse

    Hausanschrift

    Massener Hellweg 12

    59427 Unna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02303 953580

    Fax: 02303 9420295

    Version

    Technisch geändert am 01.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Version

    Technisch geändert am 01.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Unna

    • bisheriger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
    • ein aktuelles biometrisches Passbild, Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand
    • Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten inkl. Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
    • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
    • Geburtsurkunde 

    Formulare

    Hinweise für Unna

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Unna

    Anträge auf einen Kinderreisepass können stellen:

    • Sorgeberechtigte Elternteile von Kindern, wenn:
      • das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat und
      • jünger als 12 Jahre alt ist

    Weitere Voraussetzungen:

    • Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.

    Hinweis:
    Steht der Familienname Ihres Kindes nach der Geburt noch nicht fest, kann kein Kinderreisepass ausgestellt werden. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen im Geburtenregister ein Familienname eingetragen ist, ergänzt um den zusätzlichen Eintrag „Familiennamensführung nicht nachgewiesen“.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Unna

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Unna

    Sie müssen den Kinderreisepass persönlich mit Ihrem Kind bei einer Passbehörde beantragen.

    • Sie müssen den Kinderreisepass zusammen mit Ihrem Kind persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das persönliche Erscheinen Ihres Kindes ist immer erforderlich, da seine Identität geprüft werden muss.
    • Beide Eltern müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht haben. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch das andere Elternteil vertreten lassen.
    • Der Antrag wird vor Ort von der Bearbeiterin/dem Bearbeiter aufgenommen. Ihr Kind muss eine Unterschrift leisten, wenn es mindestens 10 Jahre alt ist. Eine Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig. Zusätzlich müssen Sie gegebenenfalls die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.
    • Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.
    • Sie können den Kinderreisepass dann in der Passbehörde abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Passbehörde identifizieren und eine Abholvollmacht vorlegen.
    • Sie müssen den alten Kinderreisepass Ihres Kindes beim Empfang des neuen Kinderreisepasses abgeben.

    Fristen

    Hinweise für Unna

    Ein Kinderreisepass ist maximal 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.

    Hinweis:
    Eine mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Unna

    Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Unna

    • 13,00 Euro für Neuausstellungen
    • 6,00 Euro für Aktualisierungen/Verlängerungen

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Unna

    Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.

    Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Unna

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Unna

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de