Kinderreisepass Ausstellung

    Kinderreisepass beantragen

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Medebach

    Seit dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Ab sofort kann für Kinder nur noch ein Personalausweis und/oder ein Reisepass beantragt werden.

    Der Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind kann im Bürgerbüro der Stadt Medebach beantrag werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermelde-/Ordnungs-/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermelde-/Ordnungs-/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Medebach

    Es werden auf dem Antragsformular die Unterschriften beider Elternteile benötigt  bzw. ein  Elternteil kann durch Vollmacht die Einwilligung vorab erklären (Vordrucke gibt es im Bürgerbüro oder online als Formular).

    Auch ist die Anwesenheit des Kindes zwingend erforderlich.

    Wenn die Ehe der Eltern geschieden ist, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss. Wenn eine Betreuung besteht, benötigen wir zusätzlich eine Bestellungsurkunde. Beides erhalten Sie beim Amtsgericht. Ebenso benötigen wir für die Ausstellung des Kinderreisepasses die Größe und Augenfarbe Ihres Kindes, sowie die Unterschrift des Kindes (ab dem 10. Lebensjahr).

    • biometrietaugliches Passbild: Größe min. 45 x 35 mm (ohne Rand):  
    • Das Familienbuch bzw. die Geburts- oder Abstammungsurkunde - ausgestellt von Ihrem  Standesamt

    Formulare

    Hinweise für Medebach

    Voraussetzungen

    Hinweise für Medebach

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Medebach

    Fristen

    Hinweise für Medebach

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Medebach

    Kosten

    Hinweise für Medebach

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Medebach

    Weitere Informationen

    Hinweise für Medebach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de