Kinderreisepass Ausstellung

    Kinderreisepass beantragen

    Hinweise für Witten

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, müssen Sie für das Kind ein Reisedokument, wie beispielsweise, Kinderreisepass, Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, einen regulärer Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Ihr Anliegen kann ausschließlich im Rahmen eines Termins bearbeitet werden. Termine werden regelmäßig freigeschaltet und sind hier online verfügbar: Terminvereinbarung Bürgerberatung oder können unter der Rufnummer 581-1234 telefonisch vereinbart werden. Sollte kein Termin verfügbar sein, können Sie sich in dringenden Angelegenheiten per eMail (buergerberatung@stadt-witten.de) direkt an die Bürgerberatung wenden. Im Interesse unserer Gesundheit tragen Sie bitte zum Selbst- und Fremdschutz im Rathaus eine medizinische Maske. Vielen Dank. Zum 1. Januar 2021 ändert sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen. Kinderreisepässe, die ab dem 01.01.2021 beantragt werden, können nur noch mit einer maximalien Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeitsdauer. Die Verlängerung des Kinderreisepasses um jeweils ein Jahr ist aber mehrmals möglich. Identitätsnachweis für Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und nicht älter als 12 Jahre sind. Der Kinderreisepass kann auf entsprechenden Antrag der Sorgeberechtigten am Hauptwohnsitz des Kindes ab Geburt ausgestellt werden. Er kann bei Bedarf aktualisiert bzw. verlängert werden. Ab dem 12. Lebensjahr reisen Kinder generell mit eigenem Reisepass oder Personalausweis, je nach Einreisebestimmung des Reiseziels. Das notwendige Lichtbild können Sie auch im Rathaus an dem Selbstbedienungsterminal "Speed Capture" erstellen. Die Gebühren hierfür betragen 6,00 Euro. Sie finden das Selbstbedienungsterminal im Südflügel, Erdgeschoss, gegenüber dem Aufzug. Verschiedene Staaten erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an. Nähere Auskünfte dazu finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de. Sofern das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt wird, ist das Einverständnis beider Elternteile erforderlich. Es genügt jedoch die Vorsprache eines Elternteils. Der Andere muss sein Einverständnis schriftlich geben. Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt (bitte Sorgerechtsbeschluss vorlegen), genügt dessen Einverständnis. Betreuer/innen legen bitte ihren Betreuungsausweis vor. Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, wird der Kinderreisepass umgehend ausgestellt. Wichtig: Es ist immer zwingend erforderlich, dass das Kind sowie mindestens ein Sorgeberechtigter zur Beantragung des Kinderreisepasses vorsprechen. Dies gilt auch für die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    33 Servicebereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Geburts- oder Abstammungsurkunde alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (auch wenn er bereits abgelaufen ist) Unterschriften beider sorgeberechtigter Elternteile (ggfs. Vollmacht und Ausweispapiere des nicht mit vorsprechenden Elternteils) ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht ggf. Legitimation des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin bzw. Betreuungsausweis des Betreuers/der Betreuerin ein aktuelles biometrisches Lichtbild Wichtig: Es ist immer zwingend erforderlich, dass das Kind sowie mindestens ein Sorgeberechtigter zur Beantragung des Kinderreisepasses vorsprechen. Dies gilt auch für die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses.

    Formulare

    Hinweise für Witten

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Witten

    Anträge auf einen Kinderreisepass können stellen:

    • Sorgeberechtigte Elternteile von Kindern, wenn:
      • das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat und
      • jünger als 12 Jahre alt ist

    Weitere Voraussetzungen:

    • Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.

    Hinweis:
    Steht der Familienname Ihres Kindes nach der Geburt noch nicht fest, kann kein Kinderreisepass ausgestellt werden. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen im Geburtenregister ein Familienname eingetragen ist, ergänzt um den zusätzlichen Eintrag „Familiennamensführung nicht nachgewiesen“.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Passgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Witten

    Sie müssen den Kinderreisepass persönlich mit Ihrem Kind bei einer Passbehörde beantragen.

    • Sie müssen den Kinderreisepass zusammen mit Ihrem Kind persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das persönliche Erscheinen Ihres Kindes ist immer erforderlich, da seine Identität geprüft werden muss.
    • Beide Eltern müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht haben. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch das andere Elternteil vertreten lassen.
    • Der Antrag wird vor Ort von der Bearbeiterin/dem Bearbeiter aufgenommen. Ihr Kind muss eine Unterschrift leisten, wenn es mindestens 10 Jahre alt ist. Eine Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig. Zusätzlich müssen Sie gegebenenfalls die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.
    • Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.
    • Sie können den Kinderreisepass dann in der Passbehörde abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Passbehörde identifizieren und eine Abholvollmacht vorlegen.
    • Sie müssen den alten Kinderreisepass Ihres Kindes beim Empfang des neuen Kinderreisepasses abgeben.

    Fristen

    Hinweise für Witten

    Ein Kinderreisepass ist maximal 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.

    Hinweis:
    Eine mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Witten

    Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Witten

    Neuausstellung eines Kinderreisepasses: 13,00 EUR Verlängerung eines Kinderreisepasses oder Einbringung eines neuen Lichtbildes: 6,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Witten

    Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.

    Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Vordruck Beantragung Dokumente f. Kinder und Jugendliche

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de