Außer Kraft - Kinderreisepass Ausstellung
Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Stadtlohn
Aufgrund der Gesetzesänderung werden ab dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende der Gültigkeit noch weiterverwendet werden.
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Ansprechpartner
33 Bürgerbüro
Adresse
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Kontakt
Telefon Festnetz: 02563 87-87
E-Mail: buergerbuero@stadtlohn.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Alternativ können Bürgerinnen und Bürger für ihre Kinder nun Reisepässe und Personalausweise mit einer Gültigkeit von sechs Jahren beantragen. Allerdings kann sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. In diesem Fall ist vor Reiseantritt ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024
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