Kinderreisepass Ausstellung

    Außer Kraft - Kinderreisepass Ausstellung

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Stadtlohn

    Allgemeine Informationen

    Aufgrund der Gesetzesänderung werden ab dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende der Gültigkeit noch weiterverwendet werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    33 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 3

    48703 Stadtlohn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02563 87-87

    E-Mail: buergerbuero@stadtlohn.de

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stadtlohn

    Formulare

    Hinweise für Stadtlohn

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stadtlohn

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stadtlohn

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stadtlohn

    Alternativ können Bürgerinnen und Bürger für ihre Kinder nun Reisepässe und Personalausweise mit einer Gültigkeit von sechs Jahren beantragen. Allerdings kann sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. In diesem Fall ist vor Reiseantritt ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.

    Fristen

    Hinweise für Stadtlohn

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Stadtlohn

    Kosten

    Hinweise für Stadtlohn

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stadtlohn

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stadtlohn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Stadtlohn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de