Kinderreisepass Ausstellung

    Kinderreisepass beantragen

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Morsbach

    Kinderreisepässe dürfen ab dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
    Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiter verwendet werden und laufen dann aus.

    Bei Reisen innerhalb der EU braucht jedes Familienmitglied einen Personalausweis; außerhalb der EU einen Reisepass.

    Weitere Informationen erhalten Sie unter der Kategorie Personalausweis oder Reisepass.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2

    51597 Morsbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02294 699-513

    Fax: 02294 699-187

    E-Mail: kommunalportal@gemeinde-morsbach.de

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Morsbach

    Formulare

    Hinweise für Morsbach

    Voraussetzungen

    Hinweise für Morsbach

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Morsbach

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Morsbach

    Fristen

    Hinweise für Morsbach

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Morsbach

    direkt/kurzfristig

    Kosten

    Hinweise für Morsbach

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Morsbach

    Weitere Informationen

    Hinweise für Morsbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de