Kinderreisepass beantragen
Hinweise für Aachen
Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, müssen Sie für das Kind ein Reisedokument, wie beispielsweise, Kinderreisepass, Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, einen regulärer Reisepass beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Achtung:
Die Neuausstellung von Kinderreisepässen sowie die Aktualisierung/Verlängerung von Kinderreisepässen ist nur noch bis Ende 2023 möglich. Ab dem 01.01.2024 können aufgrund gesetzlicher Vorgaben auch für Kinder ausschließlich ePässe und Personalausweise ausgestellt werden. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die Standorte des Bürger*innenservice und die Bezirksämter im Zeitraum 23.12.2023 bis 01.01.2024 geschlossen sind.
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres kann wahlweise ein Kinderreisepass oder ein ePass beantragt werden. Die gleichzeitige Ausstellung eines Kinderreisepasses und eines ePasses ist nicht zulässig.
Unterschiede Kinderreisepass und ePass
Der Kinderreisepass ist günstiger als der ePass, wird sofort bei der Beantragung ausgestellt und kann im Gegensatz zum ePass verlängert bzw. aktualisiert werden. Im Gegensatz zum ePass sind neu ausgestellte Kinderreisepässe seit 01.01.2021 jedoch nur noch ein Jahr ab Ausstellung gültig.
Im Gegensatz zum ePass verfügt der Kinderreisepass nicht über einen elektronischen Chip. Es ist zu beachten, dass die Einreise mit einem Kinderreisepass in einige Länder, z. B. in die USA, mit deutlich mehr Aufwand bei der Visabeantragung verbunden ist bzw. die Einreise mit einem Kinderreisepass grundsätzlich ausgeschlossen sein kann. Bitte informieren Sie sich vor der Reise eigenverantwortlich, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Ihr Zielstaat die Einreise mit einem Kinderreisepass ermöglicht. Die Stadt Aachen bietet diesbezüglich keine Beratung an.
Kinderreisepass für Auslandsdeutsche
Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf Kinder, die mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Aachen gemeldet sind.Die Erstausstellung von Kinderreisepässen für Kinder mit ausländischem Wohnsitz ist nur bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung und nicht bei der Stadt Aachen möglich.
Weiterhin müssen bei Wohnsitz im Ausland u. A. deutlich mehr Unterlagen vorgelegt und erheblich höhere Gebühren entrichtet werden. Bitte beachten Sie das zur Verfügung gestellte Merkblatt (siehe Downloadbereich).
Persönliche Beantragung
Bei der Beantragung müssen, unabhängig vom Alter des Kindes, sowohl das Kind als auch mindestens ein gesetzlicher Vertreter persönlich anwesend sein. Die Bevollmächtigung einer anderen Person zur Passbeantragung ist nicht möglich.
Benötigte Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Biometrisches Lichtbild
- Bisheriger Kinderreisepass bzw. ePass (entfällt bei Erstausstellung oder Verlust/Diebstahl)
- Personalausweis oder Reisepass des anwesenden gesetzlichen Vertreters
- Schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweis bzw. Reisepass des anderen Elternteils. Alternativ ggf. Nachweis über alleinige Antragsberechtigung des anwesenden gesetzlichen Vertreters
- Nachweis über Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (entfällt, wenn am Tag der Geburt des Kindes mindestens ein Elternteil im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit war)
Hinweis: Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage abweichender bzw. zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.
Hinweise zum Lichtbild
Das Lichtbild muss biometrisch sein und den gesetzlichen Anforderungen, die in der Foto-Mustertafel eingesehen werden können, entsprechen. Die abweichenden Regelungen für Kinder unter 10 Jahren sind ebenfalls dort aufgeführt.
Für größere Kinder (ab ca. sechs Jahren) kann das Lichtbild vor Ort am Selbstbedienungsterminal aufgenommen werden. Die Nutzung des Terminals ist gebührenpflichtig (4,50 €), es erfolgt abgesehen vom Kinderreisepass selber kein Ausdruck des Fotos. Das Terminal ist nicht für die Nutzung durch Kleinkinder und Säuglinge geeignet, daher wird empfohlen, bei jüngeren Kindern ein Foto mitzubringen.
Mitgebrachte Bilder müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und als Ausdruck in ausreichender Qualität vorgelegt werden. Eine digitale Übermittlung an die Passbehörde, z. B. per E-Mail oder auf einem USB-Stick, ist nicht möglich.
Hinweise zur Antragsberechtigung
Zur Kinderreisepassbeantragung ist immer berechtigt, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind alleine ausüben darf.
Bei Kindern, die mit beiden Elternteilen in einem Haushalt leben, müssen grundsätzlich beide Eltern der Beantragung schriftlich zustimmen, es sei denn es wird ein Nachweis über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht vorgelegt.
Alleinerziehende Mütter können Kinderreisepässe für Ihr Kind grundsätzlich ohne Einverständnis des Vaters beantragen, sofern dieser mit dem Aufenthalt des Kindes einverstanden ist.
Weitere Informationen zur Antragsberechtigung und den erforderlichen Unterlagen können Sie der Vollmacht zur Kinderreisepassbeantragung entnehmen.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeit von Kinderreisepässen endet mit Vollendung des 12. Lebensjahres oder ein Jahr nach Ausstellung. Es gilt der zuerst erreichte Zeitpunkt.
Aktualisierung/Verlängerung
Kinderreisepässe können, sofern das Gültigkeitsdatum noch nicht erreicht wurde und das Dokument noch freie Seiten enthält, aktualisiert bzw. verlängert werden. Hierzu wird eine neue Datenseite mit einem aktuellen Lichtbild in das Dokument eingeklebt.
Wichtig: Zur Aktualisierung oder Verlängerung sind die gleichen Unterlagen wie für eine Neuausstellung vorzulegen (s. oben).
Es wird darauf hingewiesen, dass einige Länder für die Einreise keine verlängerten bzw. aktualisierten Kinderreisepässe akzeptieren. Bitte erkundigen Sie sich eigenverantwortlich nach den Einreisebestimmungen Ihres Zielstaates, die Stadt Aachen kann hierzu keine Auskünfte erteilen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8312
Fax: 0241 432-8399
Bezirksamt Kornelimünster / Walheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8420
Fax: 0241 432-8499
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Aachen
Bei der Antragstellung müssen Sie vorlegen:
- ein gültiges Identitätsdokument des Kindes, wie zum Beispiel:
- Reisepass
- Kinderreisepass
- Personalausweis
- sofern kein gültiges Identitätsdokument vorhanden ist (zum Beispiel bei Erstbeantragung oder bei Verlust/Diebstahl des alten Dokuments):
- Geburtsurkunde beziehungsweise einen Auszug aus dem Geburtenregister des Standesamts,
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat (45 mm x 35 mm), im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Bedeckung der Augen sowie ohne Kopfbedeckung.
Hinweis:
In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer dauerhaften medizinischen Indikation, können Abweichungen hiervon zulässig sein. Bei Säuglingen/Kleinstkindern sind weitere Ausnahmen zulässig.
- gegebenenfalls weitere Unterlagen des Kindes (Auskunft bei Ihrer Passbehörde).
Darüber hinaus müssen Sie bei der Antragstellung für Minderjährige Folgendes vorlegen:
- beim gemeinsamen Sorgerecht zusammenlebender Elternteile:
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie
- die Einverständniserklärung und
- eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
- beim gemeinsamen Sorgerecht getrenntlebender Elternteile ist der Elternteil antragsberechtigt, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält:
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten und gegebenenfalls die Einverständniserklärung und
- eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
- bei nur einem Sorgeberechtigten:
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie
- der Sorgerechtsnachweis
Formulare
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- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
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Anträge auf einen Kinderreisepass können stellen:
- Sorgeberechtigte Elternteile von Kindern, wenn:
- das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat und
- jünger als 12 Jahre alt ist
Weitere Voraussetzungen:
- Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.
Hinweis:
Steht der Familienname Ihres Kindes nach der Geburt noch nicht fest, kann kein Kinderreisepass ausgestellt werden. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen im Geburtenregister ein Familienname eingetragen ist, ergänzt um den zusätzlichen Eintrag „Familiennamensführung nicht nachgewiesen“.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sie müssen den Kinderreisepass persönlich mit Ihrem Kind bei einer Passbehörde beantragen.
- Sie müssen den Kinderreisepass zusammen mit Ihrem Kind persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das persönliche Erscheinen Ihres Kindes ist immer erforderlich, da seine Identität geprüft werden muss.
- Beide Eltern müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht haben. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch das andere Elternteil vertreten lassen.
- Der Antrag wird vor Ort von der Bearbeiterin/dem Bearbeiter aufgenommen. Ihr Kind muss eine Unterschrift leisten, wenn es mindestens 10 Jahre alt ist. Eine Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig. Zusätzlich müssen Sie gegebenenfalls die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.
- Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.
- Sie können den Kinderreisepass dann in der Passbehörde abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Passbehörde identifizieren und eine Abholvollmacht vorlegen.
- Sie müssen den alten Kinderreisepass Ihres Kindes beim Empfang des neuen Kinderreisepasses abgeben.
Fristen
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Ein Kinderreisepass ist maximal 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.
Hinweis:
Eine mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.
Bearbeitungsdauer
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Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.
Kosten
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13,00 € (Neubeantragung)
6,00 € (Aktualisierung oder Verlängerung)
4,50 € (Nutzung SB-Terminal)
Die Gebühr muss bei Antragstellung in bar oder per EC-Karte entrichtet werden. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Hinweise (Besonderheiten)
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Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024
Stichwörter
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