Meldebescheinigung

    Meldebescheinigung

    Hinweise für Büren

    Hier finden Sie das Formular zur einfachen Meldebescheinigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Büren

    Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine einfache oder eine erweiterte Meldebescheinigung über Ihre Person aus, wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Büren angemeldet sind oder waren. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung III: Bürgerdienste

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet III/01: Standesamt / Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 16

    33142 Büren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02951 970 0

    E-Mail: buergerbuero@bueren.de

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Büren

    • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / ID-Karte oder Reisepass)

    • bei Bevollmächtigung ist die schriftliche Vollmacht und das Ausweisdokument der Vollmacht gebenden Person vorzulegen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen.

    Formulare

    Hinweise für Büren

    Voraussetzungen

    Hinweise für Büren

    Identifizierung durch Personalausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Büren

    § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Büren

    Fristen

    Hinweise für Büren

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Büren

    Kosten

    Hinweise für Büren

    Die Gebühr für eine Meldebescheinigung beträgt 9,00 EUR.

    Die Gebühr kann in bar oder per Kartenzahlung entrichtet werden.

    Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen für Rentenzwecke, Krankengelder, Kreisverwaltungen, Schulen und Hochschulen, die Finanz- und Arbeitsverwaltung sowie zur Vorlage bei der Stadt Büren. 

    Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Büren

    Weitere Informationen

    Hinweise für Büren

    Einfache Meldebescheinigung:

    Eine Meldebescheinigung ist eine Bescheinigung über den Wohnsitz einer Person. Sie beinhaltet lediglich die Information, welche Person wo gemeldet ist. Einzelheiten wie zum Beispiel Konfession oder Familienstand werden nicht aufgeführt. Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt werden.

    Einfache Meldebescheinigung (nach Abs. 2)
    1. Familienname

    2. frühere Namen

    3. Vornamen

    4. Doktorgrad

    5. Ordensname, Künstlername

    6. Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat

    7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung 

    Erweiterte Meldebescheinigung bzw. Aufenthaltsbescheinigung:

    Die erweiterte Meldebescheinigung enthält weitere Daten über die eigene Person. Darunter fallen unter anderem der Familienstand, die früheren Wohnanschriften, Familienangehörige und Religionszugehörigkeit. Die erweiterte Meldebescheinigung stellt auch eine Aufenthaltsbescheinigung dar. Benötigt wird die Aufenthaltsbescheinigung z.B. für Standesämter zur Eheschließung oder als Ausländer für das jeweilige Konsulat zur Passerneuerung.

    Erweiterte Meldebescheinigung (nach Abs. 2)
    1. Familienname

    2. frühere Namen

    3. Vornamen

    4. Doktorgrad

    5. Ordensname, Künstlername

    6. Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat

    7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

    8. Geburtsname

    9. Passname

    10. Geschlecht

    11. Staatsangehörigkeiten

    12. Familienstand

    13. Religion

    14. Personaldokumente

    15. gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift

    16. frühere Anschriften

    17. Einzugsdatum, Auszugsdatum 

    Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de