Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um die Klassen C, C1, CE oder C1E

    Führerschein erweitern (Lkw / Bus)

    Hinweise für Lippe

    Wenn Sie Bus oder Lkw fahren möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis um die jeweilige Klasse (C, CE, C1 , C1E oder D, DE, D1 oder D1E) erweitern lassen. Diese erweiterten Fahrerlaubnisklassen sind auf 5 Jahre befristet.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Um Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse C, CE, C1 oder C1E. Für Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Bus und einem Anhänger brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse D, DE, D1 oder D1E.

    Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts beantragen. Erweiterung der Fahrerlaubnis um die C-Klassen und D-Klassen werden auf 5 Jahre befristet erteilt. Eine Verlängerung müssen Sie jeweils vor Ablauf der Frist beantragen.

    Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, verschiedene Lkw und Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw oder Bus und einem Anhänger zu führen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1234

    Fax: +49 5231 62-184

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

    • 1 aktuelles biometrisches Passbild

    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

    • aktueller Führerschein

    • Prüfbescheinigung

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Allgemeine Voraussetzungen

    • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.

    • Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse.

    • Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse bei der Erteilung der Fahrerlaubnis erreicht.

    • Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

    • Sie sind geeignet, einen Lkw oder Bus zu führen.

    • Sie haben die in der beantragten Klasse erforderliche theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung zum Führen eines Lkw oder Busses erfolgreich absolviert.

    Klassen und spezielle Voraussetzungen

    Fahrerlaubnis Klasse C:

    • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz

    • Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht

    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B

    • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren

    Fahrerlaubnis Klasse CE:

    • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz

    • Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtgewicht

    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C

    • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren

    Fahrerlaubnis Klasse C1:

    • leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5 t und 7,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz

    • Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht

    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B

    • Mindestalter: 18 Jahre

    Fahrerlaubnis Klasse C1E:

    • leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5 t und 7,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz

    • Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtgewicht, maximal so schwer wie das Leergewicht des Zugfahrzeugs

    • maximales Gesamtgewicht der Kombination von 12t

    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C1

    • Mindestalter: 18 Jahre

    Fahrerlaubnis Klasse D:

    • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer der fahrenden Person

    • Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht

    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: B

    • Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

    Fahrerlaubnis Klasse DE:

    • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer der fahrenden Person

    • Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtgewicht

    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: D

    • Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

    Fahrerlaubnis Klasse D1:

    • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von maximal 16 Personen außer der fahrenden Person

    • maximale Gesamtlänge: 8m

    • Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht

    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: B

    • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

    Fahrerlaubnis Klasse D1E:

    • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von maximal 16 Personen außer der fahrenden Person

    • maximale Gesamtlänge: 8m

    • Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht

    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: D1

    • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Bitte beachten Sie:
    Für die Antragstellung ist keine persönliche Vorsprache bei uns erforderlich - Sie müssen also keinen Termin buchen.

    Ihr endgültiger Führerschein wird nach Ausstellung direkt an die Meldeanschrift geschickt. Die Zustellung erfolgt als Einwurf-Einschreiben.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Der Führerschein ist jeweils 5 Jahre gültig

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Es fallen Kosten an.

    Zahlungsweisen:

    • girocard

    • Debitkarte

    • Kreditkarte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de