Reisepass Ausstellung vorläufig
Hinweise für Unna
Beschreibung
Hinweise für Unna
Ein vorläufiger Reisepass kann nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass sofort ein Pass benötigt wird und die Ausstellung eines Express-Passes bis zum Reiseantritt nicht möglich ist. Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt und ist längstens ein Jahr gültig.
Zur Beantragung eines vorläufigen Reisepasses können Sie hier einen Termin online vereinbaren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Unna
- bisheriger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
- ein aktuelles biometrisches Passbild, Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand
- ggf. Geburtsurkunde
- Nachweise über die Notwendigkeit der sofortigen Ausstellung
- bei Beantragung vor dem 18. Lebensjahr: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten inkl. Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
Formulare
Hinweise für Unna
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Unna
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Geltungsdauer: 1 Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
26,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
- Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
- Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Weitere Informationen
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe