Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Der vorläufige Reisepass darf nur ausnahmsweise ausgestellt werden, wenn die Ausstellung eines Reisepasses oder Express-Passes nicht rechtzeitig möglich ist. Der vorläufige Reisepass wird Ihnen sofort im Bürgerservice ausgestellt und ist bis zu einem Jahr gültig.

    Seit dem 01.11.2004 stellt die Stadt Schwerte den vorläufigen Reisepass fälschungssicher und maschinenlesbar aus. Dieser ist allerdings nicht für die Einreise in die USA gültig, Sie müssten dann bei der amerikanischen Botschaft zusätzlich ein Visum beantragen. Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass benötigen, können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) nachlesen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-250

    E-Mail: buergerservice@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    • Alter Reisepass oder Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass und Geburtsurkunde bzw. Familienbuch. Falls keine alten Ausweispapiere vorhanden sind, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde bzw. des Familienbuches.
    • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm.
    • Persönliches Erscheinen
    • Bei Antragstellern, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, gilt grundsätzlich:
      • beide Elternteile müssen den Antrag stellen
      • mindestens ein Elternteil muss zusammen mit dem Kind zum Bürgerservice kommen und eine schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils mitbringen
      • ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z.B. Vorlage eines Beschlusses des Familien- oder Vormundschaftsgerichtes)
    • Nachweis über den Reisetermin (z.B. Buchungsunterlagen oder Reisebestätigung), falls Sie weitere Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Ansprechpartner

    Bitte bringen Sie die v.g. Unterlagen (einschließlich Geburtsturkunde bzw. Familienbuch) vollständig mit, da ansonsten die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses nicht möglich ist.

    Formulare

    Hinweise für Schwerte

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwerte

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    • Ausstellung: 26,00 Euro.
    • Änderung der Wohnortangabe: gebührenfrei.

    Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
    • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de