Reisepass Ausstellung vorläufig
Hinweise für Schalksmühle
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Möchten Sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragen, so müssen Sie zwecks Überprüfung der Identität und Unterschrift sowie Abgabe der Fingerabdrücke (Pflicht bei Reisepässen und Personalausweisen ab dem 6. Lebensjahr) grundsätzlich persönlich erscheinen.
Bitte beachten Sie, dass die Herstellung der Dokumente einige Zeit in Anspruch nimmt (sh. Bearbeitungsdauer). In Fällen, in denen die normale Lieferzeit eines Personalausweises oder Reisepasses zu lange ist, können Sie einen vorläufigen Personalausweis oder Expressreisepass beantragen.
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Personalausweises / des Reisepasses 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Beide Dokumente können nicht verlängert werden.
Die Ausweispflicht besteht ab dem 16. Lebensjahr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Personalausweis unter 16 Jahren:
- 1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate alt
- Kinderreisepass zur Identitätsüberprüfung (wenn nicht vorhanden, dann Geburtsurkunde)
- Einverständniserklärung der Eltern. Liegt das Sorgerecht bei nur einem Elternteil, so ist dies nachzuweisen (Bescheinigung des Jugendamtes)
Personalausweis ab 16 Jahren:
- 1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate alt
- amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- Geburtsurkunde, wenn kein Ausweis vorhanden ist
Reisepass unter 18 Jahren:
- 1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate alt
- Kinderreisepass / Personalausweis zur Identitätsüberprüfung (wenn nicht vorhanden, dann Geburtsurkunde)
- Einverständniserklärung der Eltern. Liegt das Sorgerecht bei nur einem Elternteil, so ist dies nachzuweisen (Bescheinigung des Jugendamtes)
Reisepass ab 18 Jahren:
- 1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate alt
- amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- Geburtsurkunde, wenn kein Ausweis vorhanden ist
Formulare
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Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
Rechtsgrundlage(n)
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Personalausweisgesetz, Passgesetz
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Geltungsdauer: 1 Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
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Lieferzeit Reisepässe: ca. 8 Wochen
Lieferzeit Personalausweise: ca. 2 - 3 Wochen
Statusabfrage Reisepass / Personalausweis
https://portal.citkomm.de/schalksmuehle/idstatuscheck
Kosten
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Personalausweis bis 24 Jahre: 22,80 Euro
Personalausweis über 24 Jahren: 37,00 Euro
Reisepass bis 24 Jahre: 37,50 Euro
Reisepass über 24 Jahren: 70,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
- Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
- Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe