Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass: vorläufig

    Hinweise für Borchen

    Ein vorläufiger Reisepass wird vom Bürgerbüro nur dann ausgestellt, wenn dieser kurzfristig benötigt wird und weder der endgültige Reisepass noch der Expresspass rechtzeitig durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden können.

    Beschreibung

    Hinweise für Borchen

    Ein vorläufiger Reisepass wird vom Bürgerbüro nur dann ausgestellt, wenn dieser kurzfristig benötigt wird und weder der endgültige Reisepass noch der Expresspass rechtzeitig durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter der Burg 1

    33178 Borchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05251/3888-0

    Fax: 05251/3888-200

    E-Mail: buergerbuero@borchen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borchen

    • Ihr alter Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass/Kinderausweis (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)

    • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
      Falls gewünscht, kann dieses kostenfrei im Bürgerbüro für Sie erstellt werden (ab dem 6. Lebensjahr).
      Zur Anfertigung von Passbildern für mehrere Personen nutzen Sie bitte die online-Terminvereinbarung: Termine online vereinbaren
      Buchen Sie in diesem Fall pro Person einen Termin.

    • Passbilder werden im Bürgerbüro erst für Kinder ab 6 Jahren angefertigt.

    Formulare

    Hinweise für Borchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borchen

    Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borchen

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Hinweise für Borchen

    26,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
    • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de