Reisepass Ausstellung vorläufig
Hinweise für Haltern am See
Beschreibung
Hinweise für Haltern am See
Personalausweise und Reisepässe werden im Bürgerbüro beantragt und dort auch ausgehändigt.
Die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Dokumentes, allerdings mit kurzer Gültigkeit, ist grundsätzlich möglich. Die Ausstellung eines regulären Reisepasses ist im Expressverfahren (3-4 Werktage) gegen Zusatzgebühr möglich.
Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere:
Wer seinen Personalausweis oder Reisepass verloren hat, hat für die erneute Beantragung seinen EU-Kartenführerschein/ alten Personalausweisantrag sowie einen aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister und ein biometrisches Passfoto vorzulegen.
Sperrung der e-ID Funktion bei Verlust des elektronischen Personalausweises:
Sperrnotruf: 0180 - 1 333 333
Ist Ihnen der elektronische Personalausweis mit eingeschalteter e-ID Funktion abhanden gekommen, teilen Sie dies bitte schnellstmöglich dem Bürgerbüro mit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Haltern am See
- aktueller Personalausweis/ Reisepass (auch wenn dieser ungültig ist) oder
- Kinderreisepass oder
- aktueller Auszug aus dem Geburtenregister sowie
- ein biometrisches Lichtbild, nicht älter als 2 Jahre; Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand
Ist die Person, für die das Dokument beantragt werden soll unter 16 Jahren (Personalausweis) bzw. unter 18 Jahren (Reisepass), wird zusätzlich auch das Einverständnis aller sorgeberechtigten Personen benötigt (s. Punkt Formulare)
Formulare
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Voraussetzungen
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Das persönliche Erscheinen ist erforderlich, da die eigenhändige Unterschrift und die Erfassung der Fingerabdrücke erforderlich ist!
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Haltern am See
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Geltungsdauer: 1 Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
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Personalausweis:
- bis Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 €; 6 Jahre gültig
- nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,- €; 10 Jahre gültig
- Vorläufiger Personalausweis: 10,- €; maximal 3 Monate gültig
Reisepass:
- bis Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €; 6 Jahre gültig
- nach Vollendung des 24. Lebensjahres 70,- €; 10 Jahre gültig
- Zusatzgebühr für Expressverfahren (wahlweise): 32,- €
- Vorläufiger Reisepass: 26,- €; maximal 1 Jahr gültig
Bitte beachten Sie, dass Gebühren, die eine Summe von 50,- € übersteigen, nicht mehr in bar entgegen genommen werden.
Hinweise (Besonderheiten)
- Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
- Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Weitere Informationen
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe