Reisepass Ausstellung vorläufig
Hinweise für Dülmen
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Sofern Sie dringend einen Reisepass benötigen und die Bearbeitungszeit eines Express-Passes zu lang ist, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses.
Dieser wird direkt Beantragung ausgestellt und kann höchstens für ein Jahr ausgestellt werden. Zu beachten ist hier, dass der vorläufige Reisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird.
Erkundigen Sie sich daher vorab auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes, welche Dokumente Sie benötigen.
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Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dülmen
- Personalausweis
- wenn vorhanden, bisheriger Reisepass
- ein biometrietaugliches aktuelles Passbild in ausgedruckter Form (nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis, dass die Zeit nicht ausreichend ist, einen Expresspass zu beantragen (z. B. Flugticket)
Formulare
Hinweise für Dülmen
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dülmen
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Geltungsdauer: 1 Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
26,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
- Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
- Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Weitere Informationen
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe