Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Hinweise für Dülmen

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Sofern Sie dringend einen Reisepass benötigen und die Bearbeitungszeit eines Express-Passes zu lang ist, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses. 

    Dieser wird direkt Beantragung ausgestellt und kann höchstens für ein Jahr ausgestellt werden. Zu beachten ist hier, dass der vorläufige Reisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird. 

    Erkundigen Sie sich daher vorab auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes, welche Dokumente Sie benötigen.

    Termin vereinbaren

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-102

    Fax: 02594 12-149

    E-Mail: buergerbuero@duelmen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen

    • Personalausweis
    • wenn vorhanden, bisheriger Reisepass
    • ein biometrietaugliches aktuelles Passbild in ausgedruckter Form (nicht älter als 6 Monate)
    • Nachweis, dass die Zeit nicht ausreichend ist, einen Expresspass zu beantragen (z. B. Flugticket)

    Formulare

    Hinweise für Dülmen

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dülmen

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    26,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
    • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de