Reisepass Ausstellung vorläufig
Hinweise für Billerbeck
Beschreibung
Hinweise für Billerbeck
Sofern Sie dringend einen Reisepass benötigen und die Bearbeitungszeit eines Express-Passes zu lang ist, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses. Der vorläufige Reisepass wird nur in begründeten Ausnahmefällen ausgestellt. Ein vorläufiger Reisepass ist ein Jahr gültig.
Alle Deutschen, die in Billerbeck ihren Hauptwohnsitz haben, können einen vorläufigen Reisepass beantragen. Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, müssen Sie persönlich zu uns in die Meldebehörde kommen. Sind Sie minderjährig, benötigen wir die Unterschrift der Personensorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Betreuer/-in). Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist dieses bei Antragstellung nachzuweisen.
Zu beachten ist hier, dass der vorläufige Reisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird! Erkundigen Sie sich daher vorab auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes, welche Dokumente Sie benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Ihren Personalausweis, einen evtl. bisherigen Reisepass oder Kinderpass
- bei Verlust Ihres Ausweisdokumentes bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde
- ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
- bei Personen unter 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein. Die Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten muss jedoch mit vorliegen
- Nachweis, dass die Zeit nicht ausreichend ist, einen Expresspass zu beantragen (z. B. Flugticket)!
Formulare
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Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Billerbeck
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Geltungsdauer: 1 Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
26,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
- Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
- Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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