Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Hinweise für Billerbeck

    Beschreibung

    Hinweise für Billerbeck

    Sofern Sie dringend einen Reisepass benötigen und die Bearbeitungszeit eines Express-Passes zu lang ist, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses. Der vorläufige Reisepass wird nur in begründeten Ausnahmefällen ausgestellt. Ein vorläufiger Reisepass ist ein Jahr gültig.

    Alle Deutschen, die in Billerbeck ihren Hauptwohnsitz haben, können einen vorläufigen Reisepass beantragen. Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, müssen Sie persönlich zu uns in die Meldebehörde kommen. Sind Sie minderjährig, benötigen wir die Unterschrift der Personensorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Betreuer/-in). Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist dieses bei Antragstellung nachzuweisen.

    Zu beachten ist hier, dass der vorläufige Reisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird! Erkundigen Sie sich daher vorab auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes, welche Dokumente Sie benötigen.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice (Meldewesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48727 Billerbeck

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Billerbeck

    • Ihren Personalausweis, einen evtl. bisherigen Reisepass oder Kinderpass
    • bei Verlust Ihres Ausweisdokumentes bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde
    • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
    • bei Personen unter 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein. Die Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten muss jedoch mit vorliegen
    • Nachweis, dass die Zeit nicht ausreichend ist, einen Expresspass zu beantragen (z. B. Flugticket)!

    Formulare

    Hinweise für Billerbeck

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Billerbeck

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    26,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
    • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Billerbeck

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de