Reisepass Ausstellung vorläufig
Hinweise für Ascheberg
Beschreibung
Hinweise für Ascheberg
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Passbewerberin oder der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes/Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
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Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerservice Ascheberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02593 609-3015
E-Mail: buergeramt@ascheberg.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ascheberg
- 1 aktuelles Lichtbild (Größe 35 x 45 mm, Hochformat), das den Anforderungen der Fotomustertafel für Reisedokumente entspricht (s. Bundesdruckerei).
- Ihren Personalausweis. Sollten Sie nicht im Besitz eines Personalausweises sein, bringen Sie bitte bei Erstausstellung oder bei Verlust des Passes bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinimmen, Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
- ggfs. Nachweise über die Dringlichkeit der Ausstellung (beispielsweise Flugtickets)
Formulare
Hinweise für Ascheberg
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ascheberg
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Geltungsdauer: 1 Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
26,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
- Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
- Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Weitere Informationen
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe