Reisepass Ausstellung vorläufig
Hinweise für Sankt Augustin
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Einen Reisepass (ePass) benötigen Sie, wenn Sie aus der Bundesrepublik Deutschand aus- oder aus dem Ausland wieder einreisen möchten. Grundsätzlich ist der Besitz eines Reisepasses vor allem bei Reisen außerhalb der Europäischen Union notwendig. Informieren Sie sich jedoch bitte vor jeder Reise genau über die jeweiligen Länder- und Reisebestimmungen auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Der Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren bzw. sechs Jahren bei Personen unter 24 Jahren, wobei das Dokument nach Ablauf neu beantragt und nicht verlängert werden kann. Einen Termin zur Beantragung des Reisepasses buchen Sie bitte über das Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.
Sie waren bereits im Bürgerservice und haben einen neuen Reisepass beantragt?
Im Rahmen Ihrer Vorsprache haben Sie Ihre zukünftigen Ausweisdaten und auch einen QR-Code erhalten. Hiermit haben Sie die Möglichkeit den aktuellen Status Ihres Dokumentes abzufragen.Wenn Ihr Reisepass von der Bundesdruckerei geliefert worden ist, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung vom Bürgerservice. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren alten Reisepass zur Entwertung mit.
Sobald Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt, können sie dieses, ohne Termin und ohne ein Ticket zu ziehen, an der Info-Theke beim Bürgerservice abholen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Identitätspapier z. B. alter Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass, Personalausweis
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel. Alternativ kann ab einer Körpergröße von mindestens 1,35 m der Selbstbedienungsterminal genutzt werden. Dort wird ein digitales Passbild erstellt, das jedoch nicht ausgedruckt werden kann.
- Bei Minderjährigen muss der Antragsvordruck zusätzlich vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter, Vormund oder Betreuer, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat) am Meldeschalter mit unterschrieben werden. Wenn die Ehe geschieden ist, muss der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk vorgelegt werden.
Bei Vormundschaften, Betreuungsverhältnissen oder Aufenthaltspflegschaften ist die Bestallungsurkunde erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache aufgrund der benötigten Unterschrift altersunabhängig unerlässlich ist.
Ebenso ist ein Fingerabdruck für alle Personen ab 6 Jahren auf dem Chip zu speichern.
Formulare
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Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Geltungsdauer: 1 Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
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Im Durchschnitt ist mit einer Bearbeitungszeit von 10 Wochen zu rechnen. Benötigen Sie den Reisepass jedoch schneller besteht die Möglichkeit gegen eine höhere Gebühr einen Expresspass zu beantragen, der innerhalb von 72 Stunden zur Abholung im Bürgerservice bereit liegt.
In dringenden Fällen, wenn aus zeitlichen Gründen weder eine reguläre Beantragung noch eine Beantragung nach dem Expressverfahren möglich ist, kann auch ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass ausgestellt werden. Bitte bringen Sie hierzu einen Nachweis mit, aus dem die Dringlichkeit der Reise hervorgeht.
Kosten
26,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
- Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
- Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Weitere Informationen
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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