Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Antragstellung für Personen unter 18 Jahre 
    Den Antrag für den Reisepass müssen die Sorgeberechtigten zusammen mit dem Passbewerber stellen. D.h. hier ist auch hier die persönliche Vorsprache des minderjährigen Kindes zwingend erforderlich. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine entsprechende Zustimmungserklärung der/des weiteren Sorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
    Bei der Abholung des Passes können Sie sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
    Die Abholung für Personen unter 18 Jahre erfolgt ausschließlich durch den Sorgeberechtigten.

    Reisepass (Expresslieferung) 
    In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen oben beschriebenen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Bei Beantragung vor 11 Uhr kann der Reisepass schon nach drei bis vier Werktagen abgeholt werden (Eine verbindliche Zusage durch die Stadt Heinsberg für die rechtzeitige Herstellung durch die Bundesdruckerei kann nicht gegeben werden).

    Vorläufiger Reisepass 
    Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Passbewerberin oder der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes/Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt nur 1 Jahr. 
    Zusätzlich zu den oben angegebenen Unterlagen wird bei der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ein Nachweis über die Dringlichkeit der Ausstellung (beispielsweise Flugtickets) benötigt. Bitte beachten Sie vor der Beantragung dringend die Einreisebestimmungen des Zielstaates, da der vorläufige Reisepass als Dokument zum Grenzübertritt nicht von allen Ländern (z.B. USA) anerkannt wird.

    Weitere Besonderheiten bei Reisepässen 
    48-Seiten-Pass für Geschäftsleute und Vielreisende

    Zweitpass für Geschäftsleute und Vielreisende, soweit eine schriftliche Erklärung über die Notwendigkeit der Ausstellung eines Zweitpasses seitens des Arbeitgebers vorgelegt wird oder die Notwendigkeit der Ausstellung eines Zweitpasses auf andere Weise glaubhaft gemacht wird. Die Gültigkeitsdauer eines Zweitpasses beträgt immer maximal 6 Jahre.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    • Bisheriger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass, auch wenn er bereits abgelaufen ist, oder
    • Personalausweis
    • bei erstmaliger Antragstellung in Heinsberg das Familienbuch oder die Geburtsurkunde, bei Eheschließung das Familienbuch oder die Heiratsurkunde
    • ein biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit gemäß Fotomustertafel

     

    Zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 18 Jahren:

    • Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
    • den/die Personalausweis(e) oder Reisepass(e) des/der Sorgeberechtigten

     

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    • Deutsche Staatsangehörigkeit
    • Persönliches Erscheinen
    • Wohnsitz in Heinsberg (Ausnahmen möglich)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    • Passgesetz (PassG)
    • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (PassVwV)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    • etwa 4 Wochen (bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen)
    • mit Express-Antrag: höchstens 4 Werktage, wenn Sie den Antrag bis 11 Uhr stellen

    Kosten

    26,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
    • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de