Reisepass Ausstellung vorläufig
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Antragstellung für Personen unter 18 Jahre
Den Antrag für den Reisepass müssen die Sorgeberechtigten zusammen mit dem Passbewerber stellen. D.h. hier ist auch hier die persönliche Vorsprache des minderjährigen Kindes zwingend erforderlich. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine entsprechende Zustimmungserklärung der/des weiteren Sorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
Bei der Abholung des Passes können Sie sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Die Abholung für Personen unter 18 Jahre erfolgt ausschließlich durch den Sorgeberechtigten.
Reisepass (Expresslieferung)
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen oben beschriebenen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Bei Beantragung vor 11 Uhr kann der Reisepass schon nach drei bis vier Werktagen abgeholt werden (Eine verbindliche Zusage durch die Stadt Heinsberg für die rechtzeitige Herstellung durch die Bundesdruckerei kann nicht gegeben werden).
Vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Passbewerberin oder der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes/Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt nur 1 Jahr.
Zusätzlich zu den oben angegebenen Unterlagen wird bei der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ein Nachweis über die Dringlichkeit der Ausstellung (beispielsweise Flugtickets) benötigt. Bitte beachten Sie vor der Beantragung dringend die Einreisebestimmungen des Zielstaates, da der vorläufige Reisepass als Dokument zum Grenzübertritt nicht von allen Ländern (z.B. USA) anerkannt wird.
Weitere Besonderheiten bei Reisepässen
48-Seiten-Pass für Geschäftsleute und Vielreisende
Zweitpass für Geschäftsleute und Vielreisende, soweit eine schriftliche Erklärung über die Notwendigkeit der Ausstellung eines Zweitpasses seitens des Arbeitgebers vorgelegt wird oder die Notwendigkeit der Ausstellung eines Zweitpasses auf andere Weise glaubhaft gemacht wird. Die Gültigkeitsdauer eines Zweitpasses beträgt immer maximal 6 Jahre.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
- Bisheriger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass, auch wenn er bereits abgelaufen ist, oder
- Personalausweis
- bei erstmaliger Antragstellung in Heinsberg das Familienbuch oder die Geburtsurkunde, bei Eheschließung das Familienbuch oder die Heiratsurkunde
- ein biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit gemäß Fotomustertafel
Zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 18 Jahren:
- Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
- den/die Personalausweis(e) oder Reisepass(e) des/der Sorgeberechtigten
Formulare
Hinweise für Heinsberg
Voraussetzungen
Hinweise für Heinsberg
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Persönliches Erscheinen
- Wohnsitz in Heinsberg (Ausnahmen möglich)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
- Passgesetz (PassG)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (PassVwV)
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Geltungsdauer: 1 Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
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- etwa 4 Wochen (bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen)
- mit Express-Antrag: höchstens 4 Werktage, wenn Sie den Antrag bis 11 Uhr stellen
Kosten
26,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
- Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
- Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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