Beseitigung von Anlagen

    Beseitigung von Anlagen

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf


    Übersicht über bodenschutzrechtliche, wasserrechtliche und abfallrechtliche Vorschriften und Ansprechpartner


    Obwohl seit dem 01.01.2019 für Abbruchmaßnahmen (Beseitigung von Anlagen) die Genehmigungspflicht grundsätzlich entfallen ist, sind gemäß § 60 Absatz 2 der Bauordnung NRW 2018 auch weiterhin die Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften z. B. nach Bodenschutz-, Abfall- oder Wasserrecht an die Beseitigung von Anlagen bzw. an die damit zusammenhängenden Maßnahmen gestellt werden, einzuhalten.

    Gemäß § 52 BauO NRW 2018 liegt - unabhängig davon, ob die Beseitigung der Anlage anzeigepflichtig ist oder nicht - die Verantwortung zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Bauherrin oder dem Bauherrn und im Rahmen ihres Wirkungskreises bei den anderen am Bau Beteiligten (Entwurfsverfassende, Unternehmen, Bauleitende).

    Bei der Beseitigung von Anlagen, insbesondere bei gewerblicher Vornutzung, können unerwartete Schwierigkeiten zu den Themen Standsicherheit, Umgang mit wassergefährdenden und/oder gesundheitsgefährdenden Stoffen, Entsorgung von Abfällen, Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen oder altlastenrelevante Vornutzung auftreten. Mit der Durchführung der Abbrucharbeiten ist daher von Ihnen ein Unternehmen zu beauftragen, das über die nötige Sachkunde und Erfahrung verfügt.

    Vor diesem Hintergrund sollen Ihnen die folgenden Fragen wichtige Hinweise zum weiteren Vorgehen beim Rückbau von Gebäuden geben. Sofern Sie eine der in dem jeweiligen Absatz gelisteten Fragen mit "Ja" beantworten, folgen Sie dem entsprechenden Link bzw. wenden Sie sich an den gebietszuständigen Ansprechpartner.


    A: Befinden sich in dem Gebäude oder dem nahen Umfeld alte Heizöltanks oder sonstige Behälter/Ölabscheider oder wurde mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen (z. B. Chemische Reinigung oder Werkstatt)?


    Dann lesen Sie bitte  in dem Merkblatt "Hinweise zum Rückbau von Gebäuden - Umgang mit Abbruchmaterialien" die Ausführungen unter Buchstabe g)

    und kontaktieren Sie in Abhängigkeit von dem Standort der Anlage die in dem folgenden Link genannten Ansprechpartner der Unteren Wasserbehörde:


    B: Wollen Sie das beim Abbruch anfallende Bauschuttmaterial z.B. als Unterbau für Wege, Parkplätze oder Gebäude wiederverwerten?


    Dann sind besondere Vorschriften zu beachten. Entsprechende Hinweise und den Ansprechpartner finden Sie unter folgendem Link


    C: Befindet sich das Abbruchvorhaben an einer Kreisstraße innerhalb der Ortsdurchfahrt oder außerhalb der Ortsdurchfahrt innerhalb des 40-m-Bereichs oder ist dieses über eine Zufahrt mittelbar oder unmittelbar an eine Kreisstraße angeschlossen?


    Dann wird dafür nach dem Straßenwegegesetz NRW eine Zustimmung oder Genehmigung durch die Straßenbaubehörde erforderlich.

    Ihr Ansprechpartner

    Herr Karl-Bernhard Holtmann

    E-Mail: Karl-Bernhard.Holtmann@Kreis-Warendorf.de

    Telefon: 02581/53-6660
    zuständig für das gesamte Kreisgebiet



    D: Gibt es noch weiteren Klärungsbedarf zu abfallrechtlichen oder altlastenrelevanten Sachverhalten, dann schauen Sie sich in jedem Fall die weiteren Fragen und Informationen unter folgendem Link an:

     

    Rechtsgrundlage

    Bundes-Bodenschutzgesetz, Landesbodenschutzgesetz, Bundesbodenschutzverordnung, Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW,

    Die entsprechenden Gesetzestexte finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) unter der Rubrik "Gesetze, Regelwerke und mehr".

    Formulare

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Umweltschutz und Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-6600

    Fax: 02581 53-6699

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de