Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Beschreibung

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Die Stadtverwaltung Fröndenberg/Ruhr und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möchten, dass die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Verwaltung und ihrer Stadt zufrieden sind. Um dieses Ziel auch wirklich erreichen zu können, sind wir auf Ihre Meinung und Erfahrungen angewiesen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, durch Ihre Anregungen und Hinweise - aber insbesondere auch Beschwerden - auf die Abläufe in Ihrer Verwaltung einzuwirken und auch auf die Gestaltung Ihrer Stadt Einfluss zu nehmen.Um mit uns in Kontakt treten zu können, stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung:Über die Zentrale Beschwerdetelefon-Nummer 02373/976-115oderDirekt über das Kommunalbüro, (siehe Ansprechpartner)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 2

    58730 Fröndenberg/Ruhr

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Formulare

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Voraussetzungen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Fristen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de