Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Hinweise für Geseke

    Beschreibung

    Hinweise für Geseke

    Bitte wählen Sie das Thema Ihres Interesses:

    • Entsorgung von Restmüll
    • Entsorgung von Verkaufsverpackungen (Gelber Sack)
    • Entsorgung von Altglas
    • Entsorgung von Altkleidern, Textilien und Schuhen
    • Entsorgung von Ast- und Strauchwerk
    • Entsorgung von Bauschutt und Boden
    • Entsorgung von Biomüll
    • Entsorgung von Elektronikschrott, Elektrogroßgeräten und Kühlgeräten
    • Entsorgung von Schadstoffen
    • Entsorgung von Sperrmüll

    Wissenswerte Informationen zum Thema "Abfallentsorgung" finden Sie außerdem unter den nachstehenden Links.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abfall und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Abtei 1

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Formulare

    Hinweise für Geseke

    Voraussetzungen

    Hinweise für Geseke

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Fristen

    Hinweise für Geseke

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Geseke

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geseke

    • Abfallentsorgungssatzung
    • Abfallbeseitigungsgebührensatzung
    • Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Geseke

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de