Wilden Müll melden
Hinweise für Geseke
Beschreibung
Hinweise für Geseke
Bitte wählen Sie das Thema Ihres Interesses:
- Entsorgung von Restmüll
- Entsorgung von Verkaufsverpackungen (Gelber Sack)
- Entsorgung von Altglas
- Entsorgung von Altkleidern, Textilien und Schuhen
- Entsorgung von Ast- und Strauchwerk
- Entsorgung von Bauschutt und Boden
- Entsorgung von Biomüll
- Entsorgung von Elektronikschrott, Elektrogroßgeräten und Kühlgeräten
- Entsorgung von Schadstoffen
- Entsorgung von Sperrmüll
Wissenswerte Informationen zum Thema "Abfallentsorgung" finden Sie außerdem unter den nachstehenden Links.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Formulare
Hinweise für Geseke
Voraussetzungen
Hinweise für Geseke
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Fristen
Hinweise für Geseke
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Geseke
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Weitere Informationen
Hinweise für Geseke
- Abfallentsorgungssatzung
- Abfallbeseitigungsgebührensatzung
- Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Geseke
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016