Wilden Müll melden
Hinweise für Haltern am See
Beschreibung
Hinweise für Haltern am See
Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Deponien zu entsorgen. Das gilt auch für Gartenabfälle (z.B. Rasenschnitt) und Laubverwehungen.
Zuständige Behörde für die Ahndung derartiger Vergehen ist das Umweltamt des Kreises Recklinghausen.
Die Kosten der Entsorgung werden dem jeweiligen Verursacher in jedem Fall auferlegt. Unter Umständen kommt auch eine Strafanzeige in Betracht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: siehe jeweilige Leistungsbeschreibung
Fax: 02364 933 181
E-Mail: Ordnungsamt@Haltern.de
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Formulare
Hinweise für Haltern am See
Voraussetzungen
Hinweise für Haltern am See
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Fristen
Hinweise für Haltern am See
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Haltern am See
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Weitere Informationen
Hinweise für Haltern am See
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016