Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Leider kommt es immer wieder zu illegalen Abfallentsorgungen, entweder durch Ablagern oder Verbrennen. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich unter Beachtung des Bußgeldkataloges "Umwelt" nach Art und Menge des illegal entsorgten Abfalls.

    In Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen und anderen Behörden werden in diesen Fällen durch den Kreis als Untere Abfallwirtschaftsbehörde Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Verursacher eingeleitet.

    In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an das Amt für Umwelt und Verkehrsplanung

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a7ca89dbab71d91b17186d61bef04d42

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    Version

    Technisch geändert am 11.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de