Wilder Müll Entsorgung

    Wilder Müll

    Hinweise für Aldenhoven

    Beschreibung

    Hinweise für Aldenhoven

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen, am Straßenrand oder vor Häusern und Gärten außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden. Das können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub sein. Es handelt sich auch um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Kann der/die Verursacher/in des wilden Mülls ermittelt werden, werden ihm/ihr außerdem die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abfallverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13

    52457 Aldenhoven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02464 586144

    E-Mail: abfall-hotline@aldenhoven.de

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Aldenhoven

    Bitte geben Sie die folgenden Informationen bei Ihrer Meldung an:

    • Ort der Müllablagerung (Straße/Ort, markante Punkte)
    • Art des Mülls
    • Angaben zur meldenden Person
    • Fotos der Müllablagerung

    Formulare

    Hinweise für Aldenhoven

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Für den/die meldende/n Bürger/in fallen keine Kosten oder Gebühren an. Wird der/die Verursacher/in ermittelt, muss er/sie die Kosten der Entsorgung sowie ein Bußgeld zahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de