Wilden Müll melden
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Das gesamte Gebiet der Stadt Langenfeld ist in einzelne Abfuhrbezirke unterteilt, die gemäß dem Abfuhrplan (Abfallkalender) von der städtischen Müllabfuhr angefahren werden. Die Müllabfuhr der Stadt Langenfeld verfügt über 3 Müllfahrzeuge, mit denen 6 Mitarbeiter in 15 Touren pro Woche (Montag bis Freitag) die Restmülltonnen im Stadtgebiet entleeren.
Papiermüll wird separat in der Blauen Tonne von den Haushalten gesammelt. Die Leerung erfolgt alle 4 Wochen. Hierfür sind 2 Mitarbeiter des Betriebshofes zuständig, die mit einem Papiermüllfahrzeug in 20 Touren pro Woche (Montag bis Freitag) die Blauen Tonnen leeren.
Verpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundmaterialien sind von den Haushalten ebenfalls gesondert zu sammeln. Als Sammelbehälter dient hierfür der Gelbe Sack. Die Gelben Säcke werden alle zwei Wochen eingesammelt. Die Sammlung und den Transport führt eine private Firma im Langenfelder Stadtgebiet durch.
Alle entsprechenden Abfuhrtermine für die verschiedenen Müllarten können dem Abfallkalender der Stadt Langenfeld entnommen werden.
Sperrmüll wird entweder beim städtischen Betriebshof angemeldet oder kann bei kleinen Mengen (maximal Pkw/Kombis mit Kleinanhänger) selbst zum städtischen Annahmehof Hansastraße gebracht werden. 3 Mitarbeiter des Betriebshofes kümmern sich um die Abholung des angemeldeten Sperrmülls.
Weitere Informationen unter:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016
Stichwörter
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