Reisepass beantragen
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Warstein
Allen Deutschen, die in Warstein mit Hauptwohnung gemeldet sind, wird im Regelfall im Bürgercenter ein Reisepass ausgestellt.
Die Bundesrepublik Deutschland hat zum 01.11.2005 als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (ePass) mit biometrischen Daten eingeführt. Der Chip im ePass enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Seit November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
Bereits ausgegebene Pässe behalten ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. In einer Übergangszeit wird es also alte und neue Pässe parallel geben. Ausführliche Informationen zum ePass erhalten Sie hier. Wichtige Hinweise:
- Der Reisepass ist bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre gültig; ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 10 Jahre
- Die Beantragung eines Passes für unter Betreuung stehende Personen ist nur im Beisein des Betreuers möglich.
- Wir benötigen Ihre eigenhändige Unterschrift und Ihre Fingerabdrücke, daher können Sie sich nicht vertreten lassen.
- Bitte beachten: (ohne Gewähr) die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei in Berlin, die die Pässe herstellt, kann bis zu 10 Wochen dauern!
Hinweise:
- für besonders Reiselustige:
auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen - für besonders Eilige:
auf Wunsch bestellen wir einen Express-Pass; dieser wird innerhalb von 4 Tagen von der Bundesdruckerei geliefert
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02902 810
E-Mail: buergerbuero@warstein.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Warstein
- Geburts- oder Heiratsurkunde
- Ein biometrietaugliches Passbild mit einfarbigem Hintergrund.
- Bei der Erstausstellung eines Reisepasses oder wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder wenn er ihnen gestohlen wurde:
bringen Sie bitte Ihren Personalausweis, Führerschein oder ein anderes Dokument mit Lichtbild mit. - Ihr abgelaufener muss bei Empfang des neuen Passes abgegeben oder entwertet werden.
Bei Antragsstellung von Jugendlichen unter 18 Jahren wird zusätzlich die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten (s. Einverständniserklärung unter Formulare) benötigt. Die Anwesenheit eines Elternteils ist erforderlich!
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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für die Ausstellung
- eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
(Gültigkeit 10 Jahre) - 70,00 € - eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
(Gültigkeit 6 Jahre) - 37,50 € - Zusatzgebühr 48-Seiten-Pass - 22,00 €
- Zusatzgebühr Express-Pass - 32,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Warstein
Weitere Informationen
Hinweise für Warstein
- Einverständniserkärung Ausweis
- Fotomustertafel Infos zum Reisepass
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 30.06.2024