Reisepass beantragen
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Haltern am See
Personalausweise und Reisepässe werden im Bürgerbüro beantragt und dort auch ausgehändigt.
Die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Dokumentes, allerdings mit kurzer Gültigkeit, ist grundsätzlich möglich. Die Ausstellung eines regulären Reisepasses ist im Expressverfahren (3-4 Werktage) gegen Zusatzgebühr möglich.
Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere:
Wer seinen Personalausweis oder Reisepass verloren hat, hat für die erneute Beantragung seinen EU-Kartenführerschein/ alten Personalausweisantrag sowie einen aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister und ein biometrisches Passfoto vorzulegen.
Sperrung der e-ID Funktion bei Verlust des elektronischen Personalausweises:
Sperrnotruf: 0180 - 1 333 333
Ist Ihnen der elektronische Personalausweis mit eingeschalteter e-ID Funktion abhanden gekommen, teilen Sie dies bitte schnellstmöglich dem Bürgerbüro mit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- aktueller Personalausweis/ Reisepass (auch wenn dieser ungültig ist) oder
- Kinderreisepass oder
- aktueller Auszug aus dem Geburtenregister sowie
- ein biometrisches Lichtbild, nicht älter als 2 Jahre; Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand
Ist die Person, für die das Dokument beantragt werden soll unter 16 Jahren (Personalausweis) bzw. unter 18 Jahren (Reisepass), wird zusätzlich auch das Einverständnis aller sorgeberechtigten Personen benötigt (s. Punkt Formulare)
Formulare
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Voraussetzungen
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Das persönliche Erscheinen ist erforderlich, da die eigenhändige Unterschrift und die Erfassung der Fingerabdrücke erforderlich ist!
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Personalausweis:
- bis Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 €; 6 Jahre gültig
- nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,- €; 10 Jahre gültig
- Vorläufiger Personalausweis: 10,- €; maximal 3 Monate gültig
Reisepass:
- bis Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €; 6 Jahre gültig
- nach Vollendung des 24. Lebensjahres 70,- €; 10 Jahre gültig
- Zusatzgebühr für Expressverfahren (wahlweise): 32,- €
- Vorläufiger Reisepass: 26,- €; maximal 1 Jahr gültig
Bitte beachten Sie, dass Gebühren, die eine Summe von 50,- € übersteigen, nicht mehr in bar entgegen genommen werden.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 30.06.2024