Reisepass Ausstellung

    Reisepass beantragen

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Datteln

    Hinweis zur Lieferzeit von Reisepässen

    Bitte beachten Sie, dass der Regelversand bei Reisepässen aktuell bei acht bis zehn Wochen liegen kann. Die Bundesdruckerei begründet die langen Lieferzeiten mit einem besonders hohen Bestellaufkommen und begrenzten Produktionskapazitäten. Bestellungen im Expressversand sind momentan nicht von den Verzögerungen betroffen. Planen Sie die zeitlichen Verzögerungen bei der Beantragung Ihres Reisepasses ein. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

     

    Deutsche Staatsbürger*innen benötigen für Reisen ins Ausland, abhängig vom Reiseziel, gegebenenfalls einen Reisepass, da in manchen Ländern ein Personalausweis nicht ausreicht. Auch für Kinder bis zum 12. Lebensjahr gibt es seit dem 01.01.2024 nur noch den Reisepass. Alte Dokumente (auch Kinderreisepässe) behalten jedoch ihre Gültigkeit. Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können, sind nicht verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. 

    Ab sofort werden nur noch Reisepässe der 3. Generation ausgestellt, die mit biometrischen Merkmalen ausgestattet sind. Biometrie ist die Technik der Erkennung von Personen anhand persönlicher Charakteristika. Zu den biometrischen Merkmalen im ePass zählt zunächst Ihr Gesicht. Deshalb ist ein geeignetes Lichtbild erforderlich, seit dem 1. November 2007 auch Ihre Fingerabdrücke (ab dem 6. Lebensjahr).

    Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. www.auswaertiges-amt.de

    Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bmi.bund.de 

    Notwendige Unterlagen 

    • das persönliche Erscheinen des Reisepassinhabers (unabhängig vom Alter) 
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr und nicht vom vorherigen Dokument)
    • bisheriger Personalausweis oder Reisepass (auch wenn der Reisepass ungültig ist)
    • Geburts- oder Heiratsurkunde (nur erforderlich, wenn bisher noch kein Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde)

    Zusätzliche notwendige Unterlagen, für antragstellende Personen unter 18 Jahren

    • schriftliche Einverständniserklärung (wenn nicht beide Erziehungsberechtigten bei Antragstellung anwesend sind) sowie Vorlage gültiger Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigten 
    • evtl. ein Sorgerechtsbeschluss, bei Vorliegen des alleinigen Sorgerechts eines Sorgeberechtigten 
    • ein Elternteil muss bei Antragstellung anwesend sein und sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können

    Gebühren

    • für Personen unter 24 Jahren: 37,50 € 
    • für Personen ab 24 Jahren: 70,00 € (regulärer Versand)

    Gültigkeiten

    • für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre  
    • für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre  

    Bearbeitungsdauer

    • ca. 8 bis 10 Wochen durch die Bundesdruckerei 

    Reisepass im Express-Bestellverfahren

    Notwendige Unterlagen

    • Siehe Informationen Reisepass

    Gebühren

    • für Personen unter 24 Jahren: 69,50 € 
    • für Personen ab 24 Jahren: 102,00 € 

    Gültigkeiten

    • für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre  
    • für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre  

    Bearbeitungsdauer / Hinweis: 

    • Der Reisepass im Express-Bestellverfahren ist innerhalb von 3 Werktagen (72 Stunden) bei der Behörde abholbereit, wenn der Antrag bis um 11:00 Uhr gestellt wird. 

     

    Vorläufiger Reisepass

    Notwendige Unterlagen

    • Siehe Informationen Reisepass
    • Nachweis über die Eilbedürftigkeit (z.B. Reiseunterlagen)

    Gebühren

    • 26,00 €

    Gültigkeit

    • max. 1 Jahr 

    Bearbeitungsdauer

    • Ausstellung direkt nach Antragstellung

    Hinweis

    Der vorläufige Reisepass darf nur ausgegeben werden, wenn die Zeit zur Beantragung eines Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht mehr ausreichend ist. Die Nutzungsdauer darf 1 Jahr nicht übersteigen und wird entsprechend dem Nutzungszweck angepasst. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorläufige Reisepass nicht von allen Ländern als Einreisedokument anerkannt wird.Nähere Informationen gibt das Auswärtige Amt (www.auswaertiges-amt.de) auf der Webseite unter den Reise- und Sicherheitshinweisen für das jeweilige Land.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Genthiner Straße 8

    45711 Datteln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02363/107-1

    Fax: 02363/107-409

    E-Mail: buergerbuero@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 05.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Datteln

    • biometrisches Passfoto
    • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
    • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
    • bei der Antragstellung für ein Kind: 
      • Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
      • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
    • bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
      • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden

    Formulare

    Hinweise für Datteln

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Datteln

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.

    Fristen

    Hinweise für Datteln

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Datteln

    Kosten

    Hinweise für Datteln

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Datteln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Datteln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 30.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Datteln

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de