Reisepass Ausstellung

    Reisepass beantragen

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Billerbeck

    Den elektronischen Reisepass mit biometrischen Daten - kurz ePass - führte die BRD als eines der ersten EU-Länder am 01.11.2005 ein. Der Chip im ePass enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Seit November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert; der ePass ist somit noch fälschungssicherer, der Missbrauch von Pässen kann verhindert werden.
    Alle Deutschen, die in Billerbeck ihren Hauptwohnsitz haben, können einen ePass erhalten.

    Bis zum 18. Lebensjahr benötigen Sie ein Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Vater und Mutter, Betreuer/in). Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist dieses bei Antragstellung nachzuweisen.


    Muss ich persönlich vorbeikommen?

    Ja! Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift und Ihre Fingerabdrücke benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen. Den Antrag auf Ausstellung Ihres ePasses fertigen wir in Ihrem Beisein an.

     

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    Wann erhalte ich meinen beantragten Reisepass?

    Das hängt von der Bundesdruckerei in Berlin ab. Für den neuen ePass können Sie mit ca. drei bis vier Wochen Bearbeitungsdauer rechnen - in der Ferienzeit kann es auch einmal länger dauern. Achtung: Zurzeit beträgt die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei acht bis zehn Wochen!
    Es besteht aber auch die Möglichkeit einen Expresspass zu beantragen, dieser wird in wenigen Tagen erstellt!
    Wir benachrichtigen Sie schriftlich, sobald Ihr Reisepass bei uns vorliegt. Sollten Sie persönlich verhindert sein, kann eine von Ihnen bevollmächtigte Person den ePass abholen (Vollmacht wird mit der schriftlichen Benachrichtigung, dass der ePass bei der Meldebehörde vorliegt, zugesandt).


    Gültigkeit der Reisepässe


    - für Personen unter 24 Jahren:   6 Jahre
    - für Personen ab 24 Jahren:     10 Jahre

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich.


    Was passiert, wenn sich meine persönlichen Daten ändern?

    Änderungen sind nur beim Wohnort möglich. Ändert sich z.B. der Familienname durch Eheschließung, muss ein neuer ePass beantragt werden.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice (Meldewesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48727 Billerbeck

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Billerbeck

    • Ihren Personalausweis, einen evtl. bisherigen Reisepass oder Kinderpass
    • bei Verlust Ihres Ausweisdokumentes bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde.
    • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
    • bei Personen unter 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein. Die Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten muss jedoch mit vorliegen

    Formulare

    Hinweise für Billerbeck

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Billerbeck

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.

    Fristen

    Hinweise für Billerbeck

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Billerbeck

    Kosten

    Hinweise für Billerbeck

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Billerbeck

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 30.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Billerbeck

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de