Reisepass beantragen
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Bei Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich. Welche Einreisebestimmungen für Ihr Reiseziel gelten, können Sie bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfahren.
Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahre ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Persönliches Erscheinen ist erforderlich. Kinder ab 6 Jahren müssen ebenfalls persönlich erscheinen.
Antragsteller ab 24 Jahren erhalten einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
In der Regel dauert die Bearbeitung 5 - 6 Wochen.
Expressverfahren
Kann ein Reisepass voraussichtlich nicht rechtzeitig zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist der Reisepass im Expressverfahren (Expresspass) zu beantragen.
Vorläufiger Reisepass
Kann auch ein Reisepass im Expressverfahren (Herstellungsdauer 4 Tage) nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist ein vorläufiger Reisepass auszustellen. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig. Der vorläufige Reisepass wird grundsätzlich weltweit als Reisedokument anerkannt. Achtung: Eine visafreie Einreise in die USA ist mit dem vorläufigen Reisepass nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02291 85-200
E-Mail: buergerbuero@waldbroel.de
erforderliche Unterlagen
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- Identitätsnachweis (alter Reisepass oder gültiger Personalausweis)
- 1 Passfoto (biometrietauglich)
- Bei minderjährigen Antragstellern: Unterschriften von beiden Erziehungsberechtigten (Alleinerziehende müssen den Sorgerechtsbeschluss vorlegen)
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 30.06.2024
Stichwörter
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