Reisepass Ausstellung

    Reisepass beantragen

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Bei Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich. Welche Einreisebestimmungen für Ihr Reiseziel gelten, können Sie bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfahren.

    Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahre ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

    Persönliches Erscheinen ist erforderlich. Kinder ab 6 Jahren müssen ebenfalls persönlich erscheinen.

    Antragsteller ab 24 Jahren erhalten einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.

    In der Regel dauert die Bearbeitung 5 - 6 Wochen.

    Expressverfahren

    Kann ein Reisepass voraussichtlich nicht rechtzeitig zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist der Reisepass im Expressverfahren (Expresspass) zu beantragen.

    Vorläufiger Reisepass

    Kann auch ein Reisepass im Expressverfahren (Herstellungsdauer 4 Tage) nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist ein vorläufiger Reisepass auszustellen. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig. Der vorläufige Reisepass wird grundsätzlich weltweit als Reisedokument anerkannt. Achtung: Eine visafreie Einreise in die USA ist mit dem vorläufigen Reisepass nicht möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ae0e0cba9dd41e46fa14754368cc64f9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02291 85-200

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldbröl

    • Identitätsnachweis (alter Reisepass oder gültiger Personalausweis)
    • Passfoto (biometrietauglich)
    • Bei minderjährigen Antragstellern: Unterschriften von beiden Erziehungsberechtigten (Alleinerziehende müssen den Sorgerechtsbeschluss vorlegen)

    Formulare

    Hinweise für Waldbröl

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldbröl

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.

    Fristen

    Hinweise für Waldbröl

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Waldbröl

    Kosten

    Hinweise für Waldbröl

    Name Typ Kosten für Personen unter 24 Jahren Gebuehr 37,50 EUR für Personen unter 24 Jahren im Expressverfahren Beitrag 69,50 EUR vorläufiger Reisepass Beitrag 26,00 EUR für Personen ab 24 Jahren Gebuehr 70,00 EUR für Personen ab 24 Jahren im Expressverfahren Beitrag 102,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Waldbröl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldbröl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Waldbröl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de