Reisepass Ausstellung

    Reisepass beantragen

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass.

    Informationen zu Einreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

    Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Einreisebestimmungen einiger Länder in Bezug auf verloren gegangene und wieder zurück gemeldete Pässe.

    Zur Antragstellung ist ein persönliches Erscheinen erforderlich.

    Für Personen unter 18 Jahren kann ein Reisepass nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Die Einverständniserklärung beider Eltern ist erforderlich, wenn beide sorgeberechtigt sind. Ansonsten kann der Antrag durch den sorgeberechtigten Elternteil gestellt werden, wenn das Sorgerecht anhand eines Sorgerechtsbeschlusses oder eines rechtskräftigen Scheidungsurteils nachgewiesen wird. In Zweifelsfällen sollten Sie dazu unbedingt vorher telefonischen Kontakt mit dem Bürgerbüro aufnehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 4

    52531 Übach-Palenberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 979-3300

    Fax: 02451 979-1150

    E-Mail: buergerbuero@uebach-palenberg.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Übach-Palenberg

    • Bisheriger Reisepass / Kinderreisepass (ersatzweise Personalausweis oder Geburtsurkunde)
    • bei Eheschließung die Heiratsurkunde
    • Aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
    • Gegebenenfalls Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten
    • Gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss oder rechtskräftiges Scheidungsurteil aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht
    • Gegebenenfalls eine Bescheinigung vom Familiengericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht
    • Personalausweise oder Reisepässe der/des Sorgeberechtigten
    • Ab 6 Jahren ist ein persönliches Erscheinen notwendig

    Formulare

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.

    Fristen

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Die Bundesdruckerei in Berlin stellt den Reisepass her. Auf die in der Regel etwa vier bis fünf Wochen dauernde Bearbeitungszeit hat das Bürgerbüro keinen Einfluss. Hinweis: Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens ca. 8 bis 10 Wochen. In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Die Bearbeitungszeit hierfür beträgt bei termingerechter Übermittlung an die Bundesdruckerei in Berlin in der Regel 72 Stunden (= drei Arbeitstage, wenn der Expresspass vor 11 Uhr beantragt wurde). Es fallen zusätzliche Gebühren an.

    Der vorläufige Reisepass (Gültigkeit: ein Jahr) wird nur in besonders dringenden Ausnahmefällen (Nachweise z.B. Buchungsunterlagen sind mitzubringen) ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber sofort einen Reisepass benötigt und die Ausstellung eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

    Ob ein vorläufiger Reisepass als gültiges Dokument unter die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder fällt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Bei Namensänderung nach Eheschließung kann der Reisepass ab acht Wochen vor der Heirat gegen Vorlage der Bescheinigung zur Anmeldung zur Eheschließung beantragt werden.

    Kosten

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Der Reisepass ist grundsätzlich zehn Jahre lang gültig, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Ein Reisepass kann nicht verlängert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 30.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de