Reisepass Ausstellung

    Reisepass beantragen

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf Personen, die mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Aachen gemeldet sind.

    Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen bei der Beantragung u. A. deutlich mehr Unterlagen vorlegen und erheblich höhere Gebühren entrichten. Bitte beachten Sie das zur Verfügung gestellte Merkblatt zur Ausweis- und Reisepassbeantragung für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland (siehe Downloadbereich).

    Die Beantragung von Reisepässen kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen, die Bevollmächtigung einer anderen Person oder eine schriftliche Antragstellung sind nicht möglich.

    Der deutsche Reisepass wird grundsätzlich nur noch als biometrischer Reisepass mit einem elektronischen Chip ausgestellt, daher wird dieser auch als elektronischer Reisepass (ePass) bezeichnet. Hiervon ausgenommen vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe, wobei letztere seit 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt werden (s. unten).

    Benötigte Unterlagen (Beantragung)
    • Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
    • Biometrisches Lichtbild (bitte Hinweise unten beachten)
    • Einbürgerungsurkunde (nur bei Erstbeantragung nach Einbürgerung)

    Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage abweichender bzw. zusätzlicher Unterlagen, beispielsweise der Geburts- und/oder Heiratsurkunde, erforderlich sein.

    Die Vorlage einer Personenstandsurkunde ist zwingend erforderlich, wenn es in der Namensführung, beim Geburtsdatum oder beim Geburtsort Abweichungen oder Sonderzeichen (z. B. é, è, č, ñ, etc.) gibt, die im letzten Personalausweis bzw. Reisepass noch nicht erfasst wurden.

     

    Zusätzlich erforderliche Unterlagen bei minderjährigen Personen
    • Geburtsurkunde (bei minderjährigen Personen bei jeder Beantragung erforderlich)
    • Einverständniserklärung und Personalausweis/Reisepass beider Elternteile oder ggf. Nachweis über Antragsberechtigung der anwesenden gesetzlichen Vertretung

     

    Bei der Passbeantragung für minderjährige Personen müssen sowohl das Kind bzw. der*die Jugendliche als auch mindestens ein*e gesetzliche*r Vertreter*in persönlich anwesend sein.

     

    Weitere Besonderheiten für Kinder und Jugendliche

    Seit 01.01.2024 können für Kinder ausschließlich ePässe und Personalausweise ausgestellt werden, der Kinderreisepass wurde bundesweit abgeschafft.

     

    Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2024 ausgestellt wurden, sind weiterhin bis zum aufgedruckten Datum gültig, sofern das Kind anhand des aufgedruckten Lichtbildes noch identifizierbar ist. Noch gültige Kinderreisepässe können jedoch weder verlängert noch aktualisiert bzw. korrigiert werden.

     

    Weitere Informationen, u. A. zu den Gründen für die Abschafftung des Kinderreisepasses, finden Sie auf der Internetseite des Bundeministeriums des Innern und für Heimat.

    Hinweise zum Lichtbild

    Das Lichtbild muss den gesetzlichen Anforderungen genügen, diese können der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entnommen werden.

    Das Lichtbild kann entweder als Ausdruck vorgelegt oder am Selbstbedienungsterminal im Bürger*innenservice bzw. in den Bezirksämtern aufgenommen werden. Die Nutzung des Terminals ist gebührenpflichtig, es erfolgt abgesehen vom Ausweis bzw. Reisepass kein Ausdruck des Bildes. Die Benutzung des Selbstbedienungsterminals wird nicht garantiert, dies gilt insbesondere für Kleinkinder. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lichtbilder des Selbstbedienungsterminals nicht für Führerscheinanträge verwendet werden können.

    Mitgebrachte Bilder müssen als Ausdruck in ausreichender Qualität vorgelegt werden. Eine digitale Übermittlung an die Passbehörde, z. B. per E-Mail oder USB-Stick, ist nicht möglich.

    Information über Eingang des Reisepasses

    Die Stadt Aachen verschickt aus Kosten- und Umweltschutzgründen keine postalischen Abholbenachrichtigungen für Reisepässe.

    Der Produktions- bzw. Lieferstatus des Reisepasses kann online oder telefonisch (0241 432-0, Mo - Fr von 7 bis 18 Uhr) abgefragt werden.

    Abholung

    Der Reisepass muss in der Dienststelle, in der er beantragt wurde, abgeholt werden. Der Versand von Reisepässen an den*die Inhaber*in ist nicht möglich. Zur Abholung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

    Der alte Reisepass ist bei der Abholung im Original vorzulegen, auch wenn dieser bereits abgelaufen ist oder es sich um einen Kinderreisepass handelt. Die Vorlage entfällt, wenn der bisherige Reisepass verloren bzw. gestohlen wurde oder es sich um eine Erstausstellung handelt.

    Die Bevollmächtigung einer anderen Person zur Abholung ist möglich. Bitte nutzen Sie den zur Verfügung gestellten Vordruck und beachten Sie die dortigen Hinweise.

    Reisepässe für minderjährige Personen müssen durch eine*n gesetzliche*n Vertreter*in abgeholt werden.

     

    Express-Reisepass

    Es besteht die Möglichkeit, Reisepässe gegen eine zusätzliche Gebühr von 32,00 € im Expressverfahren zu beantragen. Die Lieferzeit verkürzt sich im Expressverfahren von mehreren Wochen auf ca. drei bis fünf Werktage.

    Reisepass mit zusätzlichen Seiten

    Für vielreisende Personen besteht gegen eine zusätzliche Gebühr von 22,00 € die Möglichkeit, einen Reisepass mit 48 statt 32 Seiten für Stempel, Visa, Sichtvermerke, etc. zu beantragen.

    Vorläufiger Reisepass

    Vorläufige Reisepässe sind Notfalldokumente und dürfen nur ausgestellt werden, wenn die rechtzeitige Lieferung eines Reisepasses im Expressverfahren (s. oben) vor Reisebeginn nicht mehr möglich ist. Der beabsichtigte Reisebeginn muss durch geeignete Unterlagen (z. B. Buchungsbestätigung, Flugticket, etc.) nachgewiesen werden.

    Es wird darauf hingewiesen, dass der vorläufige Reisepass im Ausland ggf. nicht bzw. nur unter zusätzlichen Auflagen für die Einreise akzeptiert wird. Die Stadt Aachen bietet keine Beratung zu Einreisebestimmungen für andere Länder an. Bitte informieren Sie sich stets rechtzeitig bei den Behörden Ihres Reiseziels, welche Dokumente für die Einreise anerkannt werden. Hinweise zu ausländischen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie auch auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

    Gültigkeitsdauer

    10 Jahre (Antragsteller*innen ab 24 Jahre)

    6 Jahre (Antragsteller*innen bis 23 Jahre)

    6 Jahre (Zweitpass)

    vorläufige Reisepässe abhängig von der Reisedauer (maximal ein Jahr)

    Ausstellung mehrerer Reisepässe (Zweitpass)

    Grundsätzlich darf jede Person nur einen Reisepass besitzen, es sei denn sie hat ein berechtigtes Interesse am Besitz mehrerer Reisepässe. Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn aus beruflichen Gründen regelmäßig parallel Visa für verschiedene Länder beantragt werden müssen.

    Das berechtigte Interesse muss durch geeignete Nachweise belegt werden, z. B. durch eine Bestätigung des Arbeitgebers oder Nachweise über bisherige und beabsichtigte Reiseaktivitäten.

    Über das Vorliegen eines berechtigten Interesses wird durch die Passbehörde im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Brand

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 4320

    Fax: 0241 432-8199

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice - Aachen Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8312

    Fax: 0241 432-8399

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Laurensberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Fax: 0241 413541-8599

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Kornelimünster / Walheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulberg 20

    52076 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8420

    Fax: 0241 432-8499

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Richterich: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Eilendorf: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • biometrisches Passfoto
    • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
    • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
    • bei der Antragstellung für ein Kind: 
      • Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
      • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
    • bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
      • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden

    Formulare

    Hinweise für Aachen

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Aachen

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.

    Fristen

    Hinweise für Aachen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Aachen

    Kosten

    Hinweise für Aachen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de