Preisauszeichnung

    Preisüberwachung

    Hinweise für Kierspe

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    In der Preisangabenverordnung ist festgelegt, dass jeder, der Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, verpflichtet ist, den Preis einschließlich Mehrwertsteuer und aller zusätzlich anfallenden Preisbestandteile anzugeben, den sogenannten Endpreis.

    Nicht zum Endpreis zählt das Pfand, das aber zusätzlich zum Endpreis anzugeben ist.

    Sämtliche Preise müssen den entsprechenden Waren und Dienstleistungen eindeutig zuzuordnen sein.

    Da die weitergehenden Bestimmungen der Preisangabenverordnung sehr differenziert sind, wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin.

    Sollten Sie einen Verstoß anzeigen wollen, ist die Ordnungsbehörde auf Ihre korrekten und umfassenden schriftlichen Angaben, auch denen zu Ihrer Person, angewiesen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnung & Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: ordnungsamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    Formulare

    Hinweise für Kierspe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kierspe

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kierspe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de