Unterhaltsvorschuss
Beschreibung
Hinweise für Ahaus
Was ist Unterhaltsvorschuss?
Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Es handelt sich um eine Vorleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils.
Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich möglich wäre, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter des Kindes ab und beträgt seit dem 1. Januar 2024 (nach Abzug des Kindergeldes) monatlich:
für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 230,00 €
für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 301,00 €
für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 395,00 €
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Unterhaltsvorschuss u. Beistandschaften
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: unterhaltsvorschuss@ahaus.de
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes
- Wenn vorhanden: Nachweis über die Vaterschaft bei Kindern, die außerhalb einer Ehe geboren sind
- Wenn vorhanden: Unterhaltstitel
Bitte füllen Sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss sorgfältig aus. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise erbringen müssen.
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Ahaus
Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig gezahlt
Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln.
Kinder bis maximal 17 Jahren
Elternteil ist alleinerziehend (z.B. auch verwitwet)
Elternteil und Kind müssen in einem Haushalt leben
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ahaus
Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
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Wünschen Sie ein persönliches Gespräch oder einen Beurkundungstermin, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin mit uns.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.02.2023
Stichwörter
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