Unterhaltsvorschuss Bewilligung

    Informationen zum Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden

    Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Beschreibung

    Was ist Unterhaltsvorschuss?

    Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Es handelt sich um eine Vorleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. 

    Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich möglich wäre, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück.

    Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

    Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter des Kindes ab und beträgt seit dem 1. Januar 2023 (nach Abzug des Kindergeldes) monatlich:

    • für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 187 Euro,
    • für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 252 Euro,
    • für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 338 Euro.

    Wo kann ich mich beraten lassen?

    Zuständig ist das Jugendamt an Ihrem Wohnsitz. Finden Sie hier das Jugendamt in Ihrer Nähe.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2103 72-0

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hilden

    • Antragsformular auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 
    • Ergänzungsbogen für Kinder ab dem 12. Lebensjahr
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Kopie Personalausweis oder Reisepass
    • Kopie der Bankkarte
    • Vaterschaftsanerkenntnis bzw. Vaterschaftsfeststellungsbeschluss (falls nicht in Geburtsurkunde)
    • Nachweis um das Bemühen, den anderen Elternteil zu Unterhaltszahlungen zu veranlassen (nur dann, wenn rückwirkend Leistungen beantragt werden)
    • Nachweis der zuletzt gezahlten Unterhaltsbeiträge der letzten drei Monate (Kontoauszüge)
    • Vorhandene Unterhaltstitel (Urkunde, Beschluss, Vergleich) in der vollstreckbaren Ausfertigung
    • Schreiben der anwaltlichen Vertretung, sofern vorhanden
    • Bei geschiedenen Elternteilen: Scheidungsbeschluss
    • Bei ausländischen Staatangehörigen: gültiger Aufenthaltstitel
    • ab dem 12. Lebensjahr und bei laufendem SGB-II Leistungsbezug: den aktuellen und vollständigen Bescheid des Jobcenters 
    • Nachweise über das Einkommen des Kindes, wie z.B. Rentenbescheid, Ausbildungsentgelt, Taschengeld aus einem Freiwilligendienst, Vermögenseinkünfte

    Formulare

    Hinweise für Hilden

    • Antrag auf Unterhaltsvorschuss
    • Ergänzungsbogen 12-17 jährige
    • Überprüfungsbogen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hilden

    Für den Unterhaltsvorschuss gelten diese Voraussetzungen:

    • Sie leben in Deutschland
    • Sie sind alleinerziehend
    • Sie wohnen mit Ihrem Kind zusammen 
    • Der andere Elternteil zahlt keinen Unterhalt oder zahlt nur unregelmäßig Unterhalt
    • Oder die Vaterschaft ist nicht geklärt
    • Sie sind nicht verheiratet und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
    • Ihr Kind bekommt keine Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (ALG II) . Das gilt nur für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren
    • Sie haben mindestens ein Einkommen von 600 Euro brutto im Monat. Das gilt nur, wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hilden

    §§ 1 ff. Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)

    Fristen

    Kann ich Unterhaltsvorschuss rückwirkend beantragen? Sie erhalten Unterhaltsvorschuss in der Regel ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Der Unterhaltsvorschuss kann rückwirkend auch für den Monat vor der Antragstellung gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfüllt waren. Dazu gehört auch, dass Unterhaltszahlungen von dem anderen Elternteil eingefordert wurden. Sofern Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, sollten Sie also keine Zeit verlieren, den Antrag einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hilden

    Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.

    Kosten

    Hinweise für Hilden

    Der Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hilden

    Unterhaltsvorschussleistungen kann für einen Monat rückwirkend bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen bereits in dem Monat vor Antragsstellung vorlagen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hilden

    • Informationen zum Unterhaltsvorschuss auf der Website des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
    • Unterhaltsvorschussgesetz

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de