im Ausland eingegangene Lebenspartnerschaft beurkunden lassen
Beschreibung
Hinweise für Unna
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 01.10.2017 können keine eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden, sondern nur noch Eheschließungen durchgeführt werden. Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Eine rechtliche Verpflichtung besteht dazu nicht und es erfolgt auch keine automatische Umwandlung. Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln möchten, wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem eine*r von Ihnen den Wohnsitz hat. Dort werden Sie ausführlich beraten, welche Dokumente noch mal vorgelegt werden müssen und wie die Umwandlung erfolgen wird. Ist bereits ein gemeinsamer Lebenspartnerschaftsname bestimmt worden, bleibt dieser bestehen, wird dann allerdings als Ehename geführt. Gebührenpflichtig ist die Umwandlung nicht. Es können aber Kosten anfallen, beispielsweise für die Ausstellung einer Eheurkunde oder einer Namenserklärung, falls noch kein gemeinsamer Name geführt wird.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Unna
- gültige Ausweisdokumente
- Bescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes (entfällt, wenn der Wohnsitz in Unna ist)
- beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Hinweisteil (entfällt, wenn die Lebenspartnerschaft in Unna begründet wurde)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft muss rechtsgültig begründet worden sein und darf deutschem Recht nicht widersprechen
- die Nachbeurkundung der Lebenspartnerschaft ist möglich für:
- deutsche Staatsangehörige,
- Staatenlose, heimatlose Ausländer und Ausländerinnen oder ausländische Geflüchtete mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland - Antragsberechtigte:
- jeder Lebenspartner beziehungsweise jede Lebenspartnerin
- sind beide verstorben: deren Eltern und deren Kinder
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Lebenspartnerschaftsregister erfolgen. Das Standesamt stellt Ihnen nach erfolgter Registereintragung eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern
Stichwörter
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