Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften Deutscher mit Inlandswohnsitz

    im Ausland eingegangene Lebenspartnerschaft beurkunden lassen

    Haben Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft begründet? Dann können Sie dies in Deutschland beurkunden lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Welver

    Beurkundung abstammungsrechtlicher ErklärungenDas Standesamt Welver beurkundet Anerkennungen der Vaterschaft und der Mutterschaft und die dazu ggf. erforderlichen Zustimmungserklärungen. Beurkundung namensrechtlicher ErklärungenBeim Standesamt Welver werden alle Erklärungen zur Namensführung in der Ehe oder zur Namensführung eines Kindes und die dazu ggf. erforderlichen Zustimmungserklärungen beurkundet. Bei Auslandsbeteiligung werden außerdem Erklärungen zur Wahl eines ausländischen Namensrechts beurkundet. Urkundenservice Geburtsurkunden auch mehrsprachige internationale GeburtsurkundenEheurkunden auch mehrsprachige internationale EheurkundenSterbeurkunden auch mehrsprachige internationale SterbeurkundenLebenspartnerschaftsurkunden Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden - Wo gibt es sie? Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie daher bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat.Personenstandsurkunden erhalten Sie nur innerhalb folgender Fristen nach Eintritt des Personenstandsfalles:Geburtsurkunde 110 JahreEheurkunde 80 JahreLebenspartnerschaftsurkunde 80 Jahre Sterbeurkunde 30 Jahre Nach Ablauf dieser Fristen können keine Personenstandsurkunden mehr ausgestellt werden. Sobald die Personenstandsbücher, deren Fortführungsfristen abgelaufen sind, dem Archiv übergeben wurden, können Sie dort ggf. Abschriften der Einträge nach archivrechtlichen Benutzungsvorschriften erhalten. Wo bekomme ich eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Das Lebenspartnerschaftsbuch wird in Nordrhein-Westfalen bei dem Standesamt geführt, bei dem die eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde. Wurde die Lebenspartnerschaft in der Zeit vom 01.08.2001 bis 30.09.2001 bei der seinerzeit zuständigen Bezirksregierung begründet, erhalten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartner ihren Hauptwohnsitz hatten.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    06 Bürgerservice / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 84 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Urkunde über die im Ausland begründete Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer oder Übersetzerinnen
    • bei Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen in Deutschland: die Geburtsurkunden
    • bei Geburt der Lebenspartner im Ausland: die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • im Falle einer vorangegangenen Lebenspartnerschaft: Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften zum Beispiel Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden, Urteile über die Auflösung der Lebenspartnerschaften
    • im Falle einer früheren Ehe: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk, ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
    • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft muss rechtsgültig begründet worden sein und darf deutschem Recht nicht widersprechen
    • die Nachbeurkundung der Lebenspartnerschaft ist möglich für:
      - deutsche Staatsangehörige,
      - Staatenlose, heimatlose Ausländer und Ausländerinnen oder ausländische Geflüchtete mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
    • Antragsberechtigte:
      - jeder Lebenspartner beziehungsweise jede Lebenspartnerin
      - sind beide verstorben: deren Eltern und deren Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Lebenspartnerschaftsregister erfolgen. Das Standesamt stellt Ihnen nach erfolgter Registereintragung eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.

    Kosten

    Hinweise für Welver

    Namensrechtliche Erklärung 21,00 EURAusstellung von Peronenstandsurkunden je 10,00 EUR weitere Exemplare je 5,00 EUR

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de