Grundbuch
Grundbuchauszug
Hinweise für Recke
Beschreibung
Hinweise für Recke
Bei einem berechtigten Interesse kann Einsicht in das Grundbuch gewährt werden. Ein berechtigtes Interesse hat grundsätzlich jeder, der ein eingetragenes Recht im Grundbuch hat (Eigentum, Grundschuld, Hypothek, Wege- oder Wohnrechte usw.). Die Einsicht wird in der Regel durch einen Grundbuchausdruck gewährt.
Einen Grundbuchauszug erhalten Sie beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Ibbenbüren.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen