Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Warstein

    Der neue Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (auch eID- oder Online-Ausweisfunktion genannt), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger in Zukunft schneller und verlässlicher z. B. gegenüber Internetanbietern ausweisen können. Außerdem sind die Fingerabdrücke in den Chip des Personalausweises aufzunehmen (verpflichtend seit August 2021). Die Speicherung der elektronischen Signatur ist über ein Trust-Center möglich.

    Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht. Bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.

    Die Gültigkeit von Personalausweisen beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.

    Einen Personalausweis beantragen Sie bitte persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Die Beantragung eines Ausweises für unter Betreuung stehende Personen ist nur im Beisein des Betreuers möglich.

    Hinweise
    Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.

    Bearbeitungszeit
    Nach der Beantragung erhalten Sie per Post einen Brief von der Bundesdruckerei mit der vorläufigen 5-stelligen PIN, der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort übersandt, dessen Erhalt Sie bei uns bestätigen müssen.
    Ca. 2 Tage nach Erhalt des Briefes kann der Personalausweis von Ihnen abgeholt werden. Dabei müssen Sie Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, das Sie auf Wunsch entwertet behalten können.

    Hinweise und Vorgehen bei Verlust des Ausweises:
    Sie haben Ihren Ausweis verloren oder ist er gestohlen worden? Hier erhalten Sie alle Informationen, wie Sie jetzt am besten vorgehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieplohstr. 1

    59581 Warstein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02902 810

    E-Mail: buergerbuero@warstein.de

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Infothek im Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieplohstr. 1

    59581 Warstein

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warstein

    • Geburts- oder Heiratsurkunde
    • Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass/Kinderausweis
        (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
    • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto

    Bei Antragsstellung von Jugendlichen unter 16 Jahren wird zusätzlich die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten benötigt (s. Einverständniserklärung unter Formulare). Die Anwesenheit eines Elternteils ist erforderlich!

    Formulare

    Hinweise für Warstein

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Warstein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Warstein

    Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Warstein

    Kosten

    Hinweise für Warstein

    für Personen ab 24 Jahre: 37,00 EUR
    für Personen unter 24 Jahre: 22,80 EUR

    Diese Gebühr ist bei Antragsstellung zu zahlen.

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 27.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de