Personalausweis
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Schlangen
Einen neuen Personalausweis können Sie im Bürgerbüro beantragen. Die Bearbeitungsdauer beträgt ab Antragstellung mindestens 2 Wochen.
Grundsätzlich haben alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schlangen
biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
aktuell sein und
die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
falls vorhanden: alter Personalausweis oder Kinderreisepass oder Reisepass
falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Formulare
Hinweise für Schlangen
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Voraussetzungen
Hinweise für Schlangen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
das 16. Lebensjahr vollendet haben,
in Deutschland gemeldet sind und
kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schlangen
Verfahrensablauf
Hinweise für Schlangen
Um einen neuen Personalausweis zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Wenn Sie im Bürgeramt einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. In der Regel dauert es mindestens zwei Wochen.
Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Hinweise für Schlangen
6 Jahre für Personen unter 24 Jahre
10 Jahre für Personen ab 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schlangen
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
Hinweise für Schlangen
EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schlangen
Weitere Informationen
Hinweise für Schlangen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 27.02.2024
Stichwörter
Hinweise für Schlangen