Personalausweis beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Datteln
Deutsche Staatsbürger*innen sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sobald sie 16 Jahre alt sind und, ohne der allgemeinen Meldepflicht zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich damit ausweisen können. Personen, die pflegebedürftig sind und dauernd stationär in einem Pflegeheim untergebracht sind, können von der Ausweispflicht befreit werden. Dazu ist ein entsprechender Antrag auf eine Befreiung von der Ausweispflicht erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.personalausweisportal.de
Erforderliche Unterlagen
- persönliches Erscheinen des Ausweisinhabers (unabhängig vom Alter)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr und nicht vom vorherigen Dokument)
- bisheriger Personalausweis / Reisepass
- Geburts- oder Heiratsurkunde im Original (nur erforderlich, wenn bisher noch kein Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde)
Zusätzliche notwendige Unterlagen, für antragstellende Personen unter 16 Jahren
- schriftliche Einverständniserklärung (wenn nicht beide Erziehungsberechtigten bei Antragstellung anwesend sind) sowie Vorlage gültiger Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigten
- evtl. ein Sorgerechtsbeschluss, bei Vorliegen des alleinigen Sorgerechts eines Sorgeberechtigten
- ein Elternteil muss bei Antragstellung anwesend sein und sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können
Fristen
- Die Neubeantragung des Dokuments ist rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit vorzunehmen, ansonsten droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld.
Gebühren
- für Personen unter 24 Jahren: 22,80 €
- für Personen ab 24 Jahren: 37,00 €
Gültigkeiten
- für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
- ca. 2-3 Wochen durch die Bundesdruckerei
Verlust / Diebstahl des Dokuments
- Sperr-Hotline 116 116 (rund um die Uhr erreichbar)
Onlinefunktion Personalausweis
Seitdem 7. Februar 2022 steht der elektronische PIN-Rücksetz-und-Aktivierungsdienst der Bundesdruckerei GmbH im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren in einer ersten Version für Sie bereit.
Mithilfe des PIN-Rücksetz-und-Aktivierungsdienstes können Sie als Inhaber*innen oder eine eID-Karte - wenn Sie eine Meldeadresse in Deutschland haben - die PIN Ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaber*innen eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren.
Auf der Seite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de beantragen Sie einen PIN-Rücksetzbrief. Der Brief wird aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg an die im Chip des Personalausweises oder eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt. Alternativ können Sie den Online-Ausweis auch weiterhin im Bürgerbüro aktivieren oder sich dort eine neue PIN setzen lassen.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- 6-stelligen PIN (muss sich selber überlegt werden)
Gebühren
- kostenfrei
Gültigkeit
- unbegrenzt
Bearbeitungsdauer
- Die PIN wird bei Änderung sofort gesetzt und ist danach einsatzbereit
Vorläufiger Personalausweis
Notwendige Unterlagen
- siehe Informationen Personalausweis
Gebühren
- 10,00 €
Bearbeitungsdauer
- Wird bei Antragstellung sofort ausgehändigt
Gültigkeit / Hinweis:
Der vorläufige Personalausweis darf nur ausgegeben werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Nutzungsdauer darf 3 Monate nicht übersteigen und wird entsprechend dem Nutzungszweck angepasst.
Es wird darauf hingewiesen, dass der vorläufige Personalausweis nicht von allen Ländern als Einreisedokument anerkannt wird.
Nähere Informationen gibt das Auswärtige Amt (www.auswaertiges-amt.de) auf der Webseite unter den Reise- und Sicherheitshinweisen für das jeweilige Land.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Datteln
Verfahrensablauf
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Fristen
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Datteln
Kosten
Hinweise für Datteln
Hinweise (Besonderheiten)
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Datteln
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 27.02.2024