Personalausweis
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Vreden
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Größe führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie Ihren Personalausweis auch bei einer anderen Personalausweisbehörde beantragen. Dadurch können Zusatzkosten entstehen, da die unzuständige Behörde einen erhöhten Verwaltungsaufwand hat (sie muss bei der zuständigen Behörde eine Ermächtigung einholen).
Unsere Empfehlung:
Neu ausgestellte Personalausweise sind für eine elektronische Identifikation eingerichtet. Damit Sie diese Möglichkeit nutzen können, brauchen Sie ein Bund-ID-Konto. Welche Vorteile Ihnen die elektronische Identifikationsmöglichkeit bietet und wie Sie diese aktivieren können, erfahren Sie unter:
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/startseite/startseite-node.html
Informationen zum Beantragen Ihrer Bund-ID finden Sie unter der Dienstleistung "Bund-ID beantragen" oder unter BundId.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Vreden
Identitätsnachweis, zum Beispiel
alter Personalausweis,
gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
gegebenenfalls Geburtsurkunde
gegebenenfalls. Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
Familienbuch
Erklärung über die Namensführung
bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Ein biometrisches Lichtbild kann direkt bei Antrag auf Ausstellen des Personalausweises im Bürgerbüro erstellt werden. Für die Beantragung einschließlich Bilderstellung empfehlen wir Ihnen, einen Termin über das digitale Terminportal des Bürgerbüros online zu buchen. Den Link finden Sie auf dieser Informationsseite.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Voraussetzungen
Hinweise für Vreden
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Vreden
Verfahrensablauf
Hinweise für Vreden
- Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund.
- Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Für die Antragstellung vereinbaren Sie in der Regel einen Termin.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral vom Ausweisproduzenten hergestellt.
- Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt abholen. Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Für ein Muster einer Vollmacht erkundigen Sie sich auf der Internetseite Ihres Bürgeramts.
Fristen
Hinweise für Vreden
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufiger Reisepass.
Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Vreden
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
Hinweise für Vreden
EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
EUR 30,00 Zuschlag bei Antragstellung für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Für Antragstellungen außerhalb der Dienstzeit wird zur Deckung der damit verbundenen Mehraufwände jeweils die doppelte Gebühr erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Vreden
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 27.02.2024