Eingliederungshilfe für psychisch Kranke
Sie haben eine psychische Erkrankung oder leben mit einer psychisch erkrankten Person zusammen? Die vielfältigen Hilfen sollen Ihnen helfen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Diese Aufgabe ist seit dem 01.09.2002 vom Oberbergischen Kreis für die einzelnen Städte und Gemeinden auf die Oberbergische Gesellschaft zur Hilfe für psychisch Behinderte (OBG) übertragen worden.
- Information, Beratung und Betreuung von Betroffenen und Angehörigen sowie des weiteren Umfeldes,
- Hilfe bei der Beantragung von Sozialleistungen und wirtschaftlichen Hilfen,
- Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme mit ambulanten und stationären Therapie- und Rehabilitationseinrichtungen,
- bei Bedarf Vor- und Nachsorge bei Klinikaufenthalten,
- Durchführung soziotherapeutischer Maßnahmen,
- Krisenhilfe für Erwachsene,
- Mitwirkung nach dem PsychKG,
- Anregung von Betreuungen,
- Gruppenarbeit.
Kontakt
- Gummersbach
- Marktstraße 12
- 51643 Gummersbach
- Tel.: 02261 - 807586 oder 0151-53839301
- E-Mail: gross@ogb-gummersbach.de
- Waldbröl
- Kaiserstraße 85
- 51545 Waldbröl
- Tel.: 02291 - 3979 oder 01719192804
- E-Mail: klupp@ogb-gummersbach.de
- Wipperfürth
- Marktstraße 23
- 51688 Wipperfürth
- Tel.: 02267 - 872212 oder 0151 - 53839306
- E-Mail: krieger@ogb-gummersbach.de
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird Sie auffordern, ein Formular zu verwenden und weitere Unterlagen einzureichen.
Formulare
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Voraussetzungen
- das Vorliegen einer tatsächlichen oder drohenden seelischen Behinderung
sowie
- eine Einschränkung der Teilhabe.
Der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe festgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Anfragen werden vertraulich behandelt.
Verfahrensablauf
- Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Dort können Sie um Beratung und Unterstützung bitten oder gleich einen formlosen Antrag stellen.
- Die zuständige Behörde wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
- Die Behörde wird ein Teilhabe und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob beziehungsweise in welcher Höhe Sie Eingliederungshilfe erhalten.
- Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Keine
Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für den Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag unverzüglich weiter.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Kosten
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Weitere Informationen
Viele Krankenkassen informieren sehr ausführlich über das Thema psychische Gesundheit. Meist finden Sie auf den Internetseiten Kontakte und Anträge, die Ihnen weiterhelfen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 16.08.2020
Stichwörter
Hinweise für Oberbergischer Kreis