Straßenschaden Beseitigung an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)

    Straßenschaden Beseitigung an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Die Unterhaltung der Kreisstraßen hat der Oberbergische Kreis auf den Landesbetrieb Straßenbau NRW und teilweise an die Stadt Gummersbach übertragen. Die eigenverantwortliche Durchführung erfolgt durch die örtlich zuständigen Straßenmeistereien, die unten aufgeführt sind, und durch den Bauhof der Stadt Gummersbach

    Zu den übertragenen Aufgaben gehören z.B.: 

    • Zustandskontrollen der Straßen 
    • kleinere Reparaturen zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht an Fahrbahnteilen und Nebenanlagen
    • Winterdienst
    • Grün- und Baumschnitt
    • Instandhaltung von Verkehrszeichen
    • Reinigung von Fahrbahnflächen
    • Wartung von Straßenentwässerungsanlagen

     

    Dem Oberbergischen Kreis als Straßenbaulastträger, vertreten durch das Amt für Immobilienwirtschaft, obliegt die Überwachung der vertragsgemäßen Ausführung dieser Unterhaltungsaufgaben.

     

    Dem Amt für Immobilienwirtschaft obliegen in dieser Funktion außerdem Aufgaben, wie

    • Errichtung/Erneuerung von Schutzplanken
    • Aufbringung/Erneuerung von Fahrbahnmarkierungen
    • Genehmigung und Kontrolle von Straßenbrüchen, z.B. im Zusammenhang mit unterirdischen Versorgungsleitung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisstraßen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Breckow-Allee 15

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Hinweise zu Mängeln und erlittene Schäden können formlos, gerne per E-Mail oder telefonisch direkt oder über das Amt für Immobilienwirtschaft an die jeweils zuständige Straßenmeisterei gerichtet werden. Bei Geltendmachung von Schadenersatz sind Nachweise zu Ort, Grund und Höhe des entstandenen Schadens (polizeiliche Aufnahme, Zeugen, Kostenanschlag, etc.) vorzulegen.

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Fristen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Welche Behörde ist sonst noch zuständig?

    Kreisstraßennterhaltung in Zuständig

    Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Marienheide und Wiehl

     

    Straßenmeisterei Wiehl,
    Am Verkehrskreuz 10,
    51674 Wiehl-Bomig

    Telefon 02261 81585-0

    Gummersbacher Ortslagen Vollmerhausen, Liefenroth, Strombach, Wasserfuhr und Lieberhausen

     

    Baubetriebshof der Stadt Gummersbach,
    51647 Gummersbach
    Rathausplatz 1

    Telefon 02261 3022-70

    Morsbach, Nümbrecht, Reichshof und Waldbröl

     

    Straßenmeisterei Waldbröl,
     Eisenstraße 1,
    51545 Waldbröl

    Telefon 02291 9086-0

    Hückeswagen, Lindlar, Radevormwald und Wipperfürth

     

    Straßenmeisterei Wipperfürth,
    Klingsiepen 4,
    51688 Wipperfürth

    Telefon 02267 8720-0

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de