Straßenschaden Beseitigung an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Die Unterhaltung der Kreisstraßen hat der Oberbergische Kreis auf den Landesbetrieb Straßenbau NRW und teilweise an die Stadt Gummersbach übertragen. Die eigenverantwortliche Durchführung erfolgt durch die örtlich zuständigen Straßenmeistereien, die unten aufgeführt sind, und durch den Bauhof der Stadt Gummersbach.
Zu den übertragenen Aufgaben gehören z.B.:
- Zustandskontrollen der Straßen
- kleinere Reparaturen zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht an Fahrbahnteilen und Nebenanlagen
- Winterdienst
- Grün- und Baumschnitt
- Instandhaltung von Verkehrszeichen
- Reinigung von Fahrbahnflächen
- Wartung von Straßenentwässerungsanlagen
Dem Oberbergischen Kreis als Straßenbaulastträger, vertreten durch das Amt für Immobilienwirtschaft, obliegt die Überwachung der vertragsgemäßen Ausführung dieser Unterhaltungsaufgaben.
Dem Amt für Immobilienwirtschaft obliegen in dieser Funktion außerdem Aufgaben, wie
- Errichtung/Erneuerung von Schutzplanken
- Aufbringung/Erneuerung von Fahrbahnmarkierungen
- Genehmigung und Kontrolle von Straßenbrüchen, z.B. im Zusammenhang mit unterirdischen Versorgungsleitung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Hinweise zu Mängeln und erlittene Schäden können formlos, gerne per E-Mail oder telefonisch direkt oder über das Amt für Immobilienwirtschaft an die jeweils zuständige Straßenmeisterei gerichtet werden. Bei Geltendmachung von Schadenersatz sind Nachweise zu Ort, Grund und Höhe des entstandenen Schadens (polizeiliche Aufnahme, Zeugen, Kostenanschlag, etc.) vorzulegen.
Formulare
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Voraussetzungen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Verfahrensablauf
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Fristen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Kosten
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Kreisstraßennterhaltung in ZuständigBergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Marienheide und Wiehl
Straßenmeisterei Wiehl,
Am Verkehrskreuz 10,
51674 Wiehl-Bomig
Telefon 02261 81585-0
Gummersbacher Ortslagen Vollmerhausen, Liefenroth, Strombach, Wasserfuhr und Lieberhausen
Baubetriebshof der Stadt Gummersbach,
51647 Gummersbach
Rathausplatz 1
Telefon 02261 3022-70
Morsbach, Nümbrecht, Reichshof und Waldbröl
Straßenmeisterei Waldbröl,
Eisenstraße 1,
51545 Waldbröl
Telefon 02291 9086-0
Hückeswagen, Lindlar, Radevormwald und Wipperfürth
Straßenmeisterei Wipperfürth,
Klingsiepen 4,
51688 Wipperfürth
Telefon 02267 8720-0
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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