Abgeschlossenheitsbescheinigung
Hinweise für Lünen
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, wenn ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohneigentum bzw. Sondereigentum aufgeteilt werden soll.
Beschreibung
Hinweise für Lünen
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, wenn ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohneigentum bzw. Sondereigentum aufgeteilt werden soll.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Antrag zur Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bauzeichnungen Maßstab 1:100 (mit Ordnungsnummern je Sondereigentum in arabischen Ziffern, eingetragen in einem Kreis)
Die Bauzeichnungen dürfen das Format DIN A3 nicht übersteigen
Auszug aus der Flurkarte
alle Unterlagen sind mind. zweifach einzureichen.
Formulare
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Voraussetzungen
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vollständige Unterlagen
Rechtsgrundlage(n)
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Wohnungseigentumsgesetzt (WEG)
Verfahrensablauf
Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen. Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.
Fristen
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Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung kann jederzeit beantrag werden.
Bearbeitungsdauer
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Abhängig vom Einzelfall, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben.
Kosten
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Die Gebühren werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) ermittelt.
Hinweise (Besonderheiten)
Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar. Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Weitere Informationen
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Sprechzeiten für Besuche
Di. & Do. 8:00 Uhr - 16:00Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Mo. bis Do. 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Ansprechperson:
Herr Torsten Schneider
Tel.: 02306 104-1379
torsten.schneider.43@luenen.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021
Stichwörter
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