Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung
Beschreibung
Hinweise für Höxter
Für die Teilung von Gebäuden in eigenständige Einheiten (sogenanntes Sondereigentum), zum Beispiel in Eigentumswohnungen oder einzelne Bereiche eines gewerblich genutzten Gebäudes, ist eine durch die Bauaufsicht ausgestellte Abgeschlossenheitsbescheinigung einschließlich der zugehörigen Aufteilungspläne erforderlich.
Baulich nicht abgeschlossene Bereiche wie Gartenanteil, erdgeschossige Terrassen und offene Stellplätze können nach einer Rechtsänderung auch Sondereigentum bilden.
Alle Wohneinheiten bzw. gewerblich genutzten Bereiche sind zu nummerieren. Jeder einzelne Raum einer Wohneinheit/eines gewerblich genutzten Bereichs ist zu kennzeichnen. Räume wie Keller, Abstellraum, Stellplatz, Vorratsraum und Ähnliches, erhalten die gleiche Nummer wie die dazugehörende Wohnung/der dazugehörende gewerblich genutzte Bereich. Der Gebäudeschnitt ist entsprechend zu nummerieren.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ersetzt nicht die Baugenehmigung. Sie trifft auch keine Aussagen über den bau- und planungsrechtlichen Zustand des Gebäudes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Höxter
- Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
- in 2-facher Ausfertigung die in den Hinweisen zum Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung aufgeführten Unterlagen
Formulare
Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))
Voraussetzungen
Hinweise für Höxter
Anforderungen an die "Abgeschlossenheit" (Kurzübersicht)
- Abgeschlossen sind Wohnungen und nicht zu Wohnzwecken dienende Räume, wenn sie
- baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind (z.B. durch Wände und Decken) und
- einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben; der Zugang darf nicht über ein anderes Sondereigentum oder ohne dingliche Absicherung über ein Nachbargrundstück führen
- Zu einer abgeschlossenen Wohnung oder zu in sich abgeschlossenen, nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen, können grundsätzlich zusätzliche abschließbare Räume außerhalb des jeweiligen Abschlusses gehören (z B. Dachboden- oder Kellerräume)
- Stellplätze müssen über das Gemeinschaftseigentum erreichbar sein, soweit sie nicht über die öffentliche Verkehrsfläche direkt anfahrbar sind.
- Gemeinschaftseigentum muss für alle Eigentümerinnen und Eigentümer erreichbar sein.
- Eine Wohnung ist die Summe der Räume, welche die Führung eines Haushaltes ermöglichen. Dazu gehören immer eine Kochmöglichkeit samt Wasserver- und entsorgung sowie ein WC.
- Anlagen und Einrichtungen zum gemeinschaftlichen Gebrauch (z.B. Heizung und der Zugang zur gemeinschaftlichen Heizungsanlage) sind als Gegenstand des Sondereigentums ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Höxter
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
Verfahrensablauf
Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen. Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Höxter
Die Erstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ist in der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt und richtet sich nach Anzahl der Einheiten sowie Anzahl der gewünschten Ausfertigungen.
Hinweise (Besonderheiten)
Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar. Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021
Stichwörter
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