Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

    Sie möchten Ihr Gebäude in Sondereigentum, z.B. in mehrere eigenständige Wohnungen aufteilen? Dafür benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die Sie dem Grundbuchamt vorlegen müssen.

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Soll ein Gebäude in Sondereigentum (Wohnungs- oder Teileigentum) aufgeteilt werden, wird vom Grundbuchamt des Amtsgerichts zur Eintragung von Rechten am Sondereigentum unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG - § 7 Abs. 4 bzw. § 32 Abs. 2) benötigt.

    Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in einem Gebäude in sich abgeschlossen sind, das heißt, dass sie baulich von den anderen Einheiten in dem Gebäude getrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang besitzen.

    Bestandteil einer solchen Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein Aufteilungsplan, in dem genau dokumentiert ist, welche Flächen und Räume eine eigenständige Einheit bilden und welche der Allgemeinheit der Eigentümergemeinschaft zuzuordnen sind. Es können auch außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks (z.B. Gartenflächen, Stellplätze) in das Sondereigentum an einem Gebäude einbezogen werden.

    Weitere Einzelheiten können Sie dem Merkblatt entnehmen (siehe "Downloads"). Einen Antragsvordruck finden Sie ebenfalls unter "Downloads".


    Für Fragen stehen Ihnen die folgenden Sachbearbeiter_innen gerne zur Beratung zur Verfügung.

    Monschau:             Frau Meyer

    Roetgen:                Frau Kustrin

    Simmerath:

    • Gemarkung Lammersdorf:           Frau Kustrin
    • übrige Gemarkungen:                    Frau Stärk

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 10

    52070 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6301

    Fax: +49 241 5198-80630

    E-Mail: bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist  schriftlich zu beantragen (ein Muster mit genaueren Erläuterungen finden Sie unter "Downloads"). Folgende Angaben und Unterlagen sind dem Antrag in mindestens zweifacher Ausfertigung beizufügen:

    • Lageplan
    • Bauzeichnungen aller Geschosse (Grundrisse, Ansichten, Schnitte im Maßstab 1:100)

    Formulare

    Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))

    Voraussetzungen

    Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht, müssen eine komplette Wohnung bilden. Die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein.

    Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen. Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

    Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel ca. 2 Wochen ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen.

    Kosten

    Ausfertigung eines Aufteilungsplans nach § 7 Absatz 4 Nummer 1 oder § 32 Absatz 2 Nummer 1 des Wohnungseigentumsgesetzes: Gebühr: Euro 100 - je weitere Ausfertigung Gebühr: Euro 30 (s. Tarifstelle 2.7.1 AVerwGebO) Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung nach § 7 Absatz 4 Nummer 2 oder § 32 Absatz 2 Nummer 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (Abgeschlossenheitsbescheinigung) Gebühr: a) je Sondereigentumsanteil Euro 50 bis 150 b) je Garagenstellplatz Euro 20 c) je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung Euro 30 (s. Tarifstelle 2.7.2 AVerwGebO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar. Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de