Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für die Bildung von Wohneigentum?
Für die Schaffung von Eigentumswohnungen in bestehenden Gebäuden und bei Neubauten muss das Wohn- und Teileigentum nach WEG gebildet werden. Als Grundlage für die Teilungserklärung der Notare oder Notarinnen und für die Eintragung in den Grundbüchern ist dazu eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich. Diese Bescheinigung wird Ihnen vom Bauordnungsamt ausgestellt.
Jede Grundstückseigentümerin oder jeder Grundstückseigentümer oder die von diesen bevollmächtigten Personen können hierzu einen Antrag stellen.
Das Bauordnungsamt prüft, ob die gebildeten Eigentumswohnungen baulich hinreichend von anderen Wohnungen abgeschlossen sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Velbert
Für einen Antrag auf Bescheinigung der Abgeschlossenheit benötigen Sie die Aufteilungspläne und einen aktuellen Grundbuchauszug.
Unter Downloads finden Sie das Antragsformular. Ebenso sind darin die wichtigsten Informationen zu den benötigten Unterlagen, insbesondere zu den Aufteilungsplänen, sowie zu den Gebühren aufgeführt.
Formulare
Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))
Voraussetzungen
Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht, müssen eine komplette Wohnung bilden. Die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein.
Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen. Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar. Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021
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