Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Abgeschlossenheitsbescheinigungen

    Sie möchten Ihr Gebäude in Sondereigentum, z.B. in mehrere eigenständige Wohnungen aufteilen? Dafür benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die Sie dem Grundbuchamt vorlegen müssen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Der Aufteilungsplan stellt dar, welche Flächen und Räume einer eigenständigen Einheit und welche der Allgemeinheit der Eigentümergemeinschaft zuzuordnen sind. Dieser Aufteilungsplan ist auch der Nachweis der Abgeschlossenheit der jeweiligen Einheit.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Ressortmanagement 105.01

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Aufteilungsplan mit gleichlautender Nummerierung der Räume, die zu einer Einheit gehören. Die Eigentumseinheiten insgesamt müssen fortlaufend nummeriert werden, Gemeinschaftsbereiche sind mit einem G zu kennzeichnen.

    Formulare

    Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))

    Voraussetzungen

    Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht, müssen eine komplette Wohnung bilden. Die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein.

    Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal

    Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

    Verfahrensablauf

    Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen. Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

    Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel ca. 2 Wochen ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen.

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Die Gebühren richten sich nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGO).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Die Anträge sind bei der Bürgerberatung Bauen einzureichen.
    Nach Prüfung wird ein Bescheid erteilt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de