Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Der Aufteilungsplan stellt dar, welche Flächen und Räume einer eigenständigen Einheit und welche der Allgemeinheit der Eigentümergemeinschaft zuzuordnen sind. Dieser Aufteilungsplan ist auch der Nachweis der Abgeschlossenheit der jeweiligen Einheit.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
Aufteilungsplan mit gleichlautender Nummerierung der Räume, die zu einer Einheit gehören. Die Eigentumseinheiten insgesamt müssen fortlaufend nummeriert werden, Gemeinschaftsbereiche sind mit einem G zu kennzeichnen.
Formulare
Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))
Voraussetzungen
Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht, müssen eine komplette Wohnung bilden. Die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein.
Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wuppertal
Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Verfahrensablauf
Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen. Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
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Die Gebühren richten sich nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGO).
Hinweise (Besonderheiten)
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Die Anträge sind bei der Bürgerberatung Bauen einzureichen.
Nach Prüfung wird ein Bescheid erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021
Stichwörter
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