Insolvenzverfahren öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung bestimmter Zwischenschritte des Insolvenzverfahrens
Durch die öffentliche Bekanntmachung bestimmter Zwischenschritte des Insolvenzverfahrens werden die betroffenen Personenkreise informiert und der förmliche Nachweis der Zustellung geführt.
Beschreibung
Die öffentliche Bekanntmachung bestimmter Zwischenschritte des Insolvenzverfahrens hat insbesondere zwei Ziele:
- Zum einen sollen alle Personen, deren Interessen durch die Eröffnung und den Fortgang des Insolvenzverfahrens berührt sind, unterrichtet werden.
- Zum anderen genügt die öffentliche Bekanntmachung zum Nachweis der Zustellung an die Beteiligten.
Öffentlich bekanntzumachen sind u.a.:
- Eröffnung, Einstellung bzw. Aufhebung des Insolvenzverfahrens
- Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung
- Zeit, Ort und Tagesordnung der Gläubigerversammlung (Einberufung)
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
- Anordnung bzw. Aufhebung bestimmter Verfügungsbeschränkungen
- Anzeige der Masseunzulänglichkeit
- Versagung der Restschuldbefreiung
Die Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte erfolgen auf dem länderübergreifend eingerichteten Justizportal des Bundes und der Länder www.insolvenzbekanntmachungen.de.
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Ansprechpartner
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erforderliche Unterlagen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021